Ausstieg in vier Stufen
Der Glühlampen-Ausstieg erfolgt seit 1. September 2009 in vier Stufen bis 1. September 2012. Gleich zu Beginn komplett ausgemustert wurden matte Glühlampen und matte Halogenlampen. Die Stufenregelung betrifft klare Glühlampen und klare Halogenlampen. Der sukzessive Rückzug soll die Umstellung der Produktion für die Lampenindustrie erleichtern. Dazu zählt auch der Erhalt der Arbeitsplätze aus der Glühlampen-Produktion.
Das Spektrum derzeit schon vorhandener Alternativen ist groß. Die Lampenhersteller wollen die Zeit bis 2012 dennoch nutzen, um weitere Energie sparende Lampen zu entwickeln. Schließlich erleichtert eine längere Zeitspanne den Verbrauchern die Umstellung.
Stufenplan für den Ausstieg
Die Tabelle rechts „Glühlampen-Ausstieg in Stufen: Der Zeitplan“ (PDF) zeigt, welche Lampen ab wann nicht mehr zulässig sind. Der Zeitplan gilt für ungerichtete Lichtquellen.
Matte Lampen
Außer Energiesparlampen der Energie-Effizienzklasse A ist seit 1. September 2009 keine einzige der heute bekannten matten Lampen mehr zugelassen. Matte Lampen, die zukünftig entwickelt werden und der Energie-Effizienzklasse A entsprechen, dürfen natürlich in den Verkehr gebracht werden.
Klare Lampen
- Seit 1. September 2009 sind Glühlampen und Halogenlampen der Energie-Effizienzklassen F und G nicht mehr zugelassen. Lampen mit 100 Watt und mehr Leistung müssen die Energie-Effizienzklasse C haben, alle restlichen Lampen mindestens die Energie-Effizienzklasse E.
- Seit 1. September 2010 wird die Energie-Effizienzklasse C für Glühlampen und Halogenlampen mit 75 Watt und mehr Leistung gefordert. Alle restlichen Lampen müssen mindestens die Energie-Effizienzklasse E haben.
- Seit 1. September 2011 wird die Energie-Effizienzklasse C für Glühlampen und Halogenlampen mit 60 Watt und mehr Leistung gefordert. Alle restlichen Lampen müssen mindestens die Energie-Effizienzklasse E haben.
- Ab 1. September 2012 müssen alle klaren Glühlampen und Halogenlampen die Energie-Effizienzklasse C haben. Da keine Glühlampe diese Anforderung erfüllt, sind Glühlampen damit komplett abgeschafft.
- Ab 1. September 2016 müssen Halogenlampen mindestens die Energie-Effizienzklasse B haben. Es gibt Halogenlampen, die diese Anforderung erfüllen. Außerdem wird eine Ausnahme für klare Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 gemacht. Sie dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden, obwohl sie nur der Energie-Effizienzklasse C entsprechen.
Gelagerte Lampen weiter verwendbar
Nach dem jeweiligen Stichtag 1. September darf der Handel seine Lagervorräte weiter verkaufen, bis sie aufgebraucht sind. Selbstverständlich dürfen die Verbraucher zuhause diese Lampen weiter verwenden – die, die in Betrieb sind und die, die sie als Vorrat gelagert haben.







