Haushaltslampen: Kennzeichnungspflicht wird erweitert
Damit der Verbraucher verschiedene Lampen miteinander vergleichen kann, müssen die Produktinformationen ausführlich sein. Die EU-Richtlinie 98/11/EG hatte bereits einige Angaben für jeden Hersteller zur Pflicht gemacht. Die Verordnung Nr. 244/2009 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht“ erweitert diese Kennzeichnungspflicht zum 1. September 2010. Seit diesem Stichtag müssen entsprechend mehr Produktinformationen auf der Verpackung angegeben werden und auf frei zugänglichen Internetseiten verfügbar sein.
Eine Übersicht liefert die angefügte Grafik (Quelle: Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie FEEI Österreich), weitere Details liefert der darunter stehende Text.
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Informationen auf der Verpackung
- Wie hoch ist die Leistungsaufnahme, wie viel Lichtstrom erzeugt die Lampe?
Zusätzlich zu der Leistungsaufnahme (in Watt) muss der Lichtstrom (in Lumen) einer Lampe gut sichtbar angezeigt werden: Wird die Watt-Angabe getrennt vom Energie-Label genannt, muss der Lichtstrom ebenfalls getrennt und in mindestens doppelter Schriftgröße wie die für die Leistungsaufnahme verwendete Schrift angegeben werden. Der Lichtstrom ist die beste Größe für die Vergleichbarkeit: Stimmt der Lichtstrom zweier Lampen überein, sind beide Lampen gleich hell. So ist beispielsweise das Licht einer Energiesparlampe mit 710 Lumen genauso hell, wie das einer Glühlampe mit 710 Lumen.
- Wie lange hält die Lampe?
Die Lebensdauer muss in Stunden ausgewiesen sein.
- Ist die Lampe schaltfest?
Die Zahl der Schaltzyklen informiert darüber, ob besonders viele Schaltvorgänge, zum Beispiel in einem Treppenhaus, die Lebensdauer der Lampe verkürzen.
- Welche Lichtfarbe hat die Lampe?
Außer in beschreibenden Wörtern (Warmweiß, Tageslichtweiß, Neutralweiß) muss die Lichtfarbe als Farbtemperatur und damit als Zahlenwert in Kelvin (K) angegeben werden. Das warmweiße Licht von Glühlampen hat etwa 2.700 K, neutralweißes Licht zum Beispiel 4.000 Kelvin.
- Wird die Lampe schnell oder langsam hell?
Wie lange es dauert bis die Lampe nach dem Einschalten 60 Prozent des vollen Lichtstroms abgibt, ist eine weitere wichtige Information. Die Angabe „keine“ ist zulässig, wenn die Anlaufzeit kürzer als eine Sekunde ist.
- Lässt sich das Licht der Lampe dimmen?
Wenn der Lichtstrom der Lampe nicht verändert – gedimmt – werden kann, muss der Hersteller darauf hinweisen. Wenn der Lichtstrom nur auf eine bestimmte Art gesteuert werden kann, muss er dies ebenfalls angeben.
- Wie groß ist die Lampe?
Anhand Länge und Durchmesser kann festgestellt werden, ob eine Lampe überhaupt in eine bestimmte Leuchte passt. Problematisch sind beispielsweise als Glühlampen-Ersatz verwendete Energiesparlampen, die einige Zentimeter aus der Leuchte herausragen: Ihr Licht kann blenden, und die Leuchte sieht nicht mehr schön aus.
- Wie viel Watt hätte die vergleichbare Glühlampe?
Weil wir es gewohnt sind, in Leistungsstufen von Glühlampen zu denken, wird häufig die Leistungsaufnahme (in Watt) der vergleichbaren Glühlampe angegeben. Damit diese Zahl sachlich richtig und vergleichbar ist, gibt die Verordnung Nr. 244/2009 eine Umrechnungstabelle vor. Die Watt-Angabe in dieser Tabelle orientiert sich am Lichtstrom (in Lumen) des alternativen Leuchtmittels. Beispiel: Für eine Energiesparlampe mit 741 Lumen ist die äquivalente herkömmliche Glühlampe eine mit 60 Watt.
Zusätzliche Regelungen
Außerdem regelt die Verordnung Nr. 244/2009, dass der Begriff „Energiesparlampe“ nur für Lampen mit sehr guter Energieeffizienz nach den Vorgaben dieser Verordnung verwendet werden darf. Falls die Lampe Quecksilber enthält, muss deren Quecksilbergehalt in Milligramm (mg) angegeben werden; zusätzlich muss eine Internetadresse genannt werden, die erklärt, was bei versehentlichem Glasbruch zu tun ist.
Informationen im Internet
- Verpackungsinformationen
Alle Daten, die auf der Verpackung abgedruckt werden sollen, müssen die Hersteller im Internet publizieren.
- Weitere Leistungsdaten
Zusätzlich zu Leistungsaufnahme, Lichtstrom und Lebensdauer muss der Hersteller einige weitere Angaben machen, die Expertenwissen voraussetzen. Wichtig für den Verbraucher ist die Angabe zur Farbwiedergabe der Lampe.
- Entsorgungsinformationen
Für Lampen mit Quecksilber muss der Hersteller über die fachgerechte Entsorgung informieren: Diese Lampen müssen über Sammelstellen als Sondermüll entsorgt werden. Außerdem muss der Hersteller erklären, was zu tun ist, wenn die Glashülle einer Lampe bricht.






