Das fordert die Politik: EU-Richtlinien zur Energieeffizienz
Zum intelligenten Umgang mit der wertvollen Ressource Energie gibt es keine Alternative. Das Kyoto-Protokoll legte erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte fest, um die schädlichen Treibhausgase in den Industrienationen zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Das Abkommen trat 2005 in Kraft und ist gültig bis zum Jahr 2012.
EU-Ziel: 20 Prozent Einsparung bis 2020
Die Europäische Union (EU) hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Emissionen während der Jahre 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Mit dem „Aktionsplan zur Energieeffizienz“, der im Oktober 2006 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde, hat die EU ihre Ziele noch ein wenig höher gesteckt: Das umfangreiche Maßnahmenpaket zielt darauf ab, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren.
Das Klimapaket der EU sieht stringente Effizienz-Auflagen für energiebetriebene Geräte, Gebäude und Transport sowie für die Gewinnung und Verteilung von Energie vor. Gleichzeitig sollen innovative Energiedienstleistungen und Finanzierungsmodelle gefördert werden. Europaweit sollen so rund 780 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden – mehr als doppelt so viel, wie im Kyoto-Protokoll für die EU festgelegt.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die EU-Mitgliedsstaaten zu nationalen Klimaschutzzielen verpflichtet. Die Bundesregierung will die Vorgabe bis 2020 auf 40 Prozent anheben.
Beleuchtung hat hohe Priorität
Einen hohen Beitrag zum Klimaschutz kann dabei die Sanierung alter Beleuchtungsanlagen und die Installation neuer sparsamer Anlagen leisten. Weltweit macht die Beleuchtung fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aus; innerhalb der EU sind es rund 14 Prozent. Das Einsparpotenzial der Beleuchtung ist entsprechend hoch – und eine „leicht erreichbare Frucht“ für die EU, um die Kyoto-Ziele schnell und effektiv zu erreichen.
Zu den wichtigsten EU-Vorgaben, die für mehr Energieeffizienz sorgen sollen, zählen – auch für die Beleuchtung – folgende Richtlinien:
- Die Gebäude-Richtlinie (EBPD-Richtlinie) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Erste Fassung von 2002)
- Die Ökodesign-Richtlinie (EuP-, jetzt ErP-Richtlinie) zur Minimierung schädlicher Umweltbelastungen durch energiebetriebene bzw. energieverbrauchsrelevante Produkte (Erste Fassung: 2005).
- Die Energieeffizienz-Richtlinie (ESD-Richtlinie) zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen. Sie fördert die effiziente Nutzung von Energie durch Verpflichtungen und den Abbau von institutionellen, finanziellen und gesetzlichen Hindernissen.







