Energie nach Maß
In Deutschland und der Europäischen Union wurde eine Reihe von Gesetzen und Normen verabschiedet, die unter anderem die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit bei Leuchten und Beleuchtungssystemen fördern sollen. Zum Teil gelten sie bereits im nationalen Recht.
- WEEE-Richtlinie, EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- RoHS-Richtlinie: Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- Ökodesign-Richtlinie
- Vorschaltgeräte-Richtlinie: Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen
- CELMA-Leitfaden für Vorschaltgeräte
- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – EnVKV
- Energieetikettierung von Haushaltslampen
- EPBD: EU-Richtlinie zur Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden
- Energieeinsparungsgesetz – EnEG: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
- Energiesparverordnung – EnEV: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
- DIN EN 15193
- DIN V 18599-4
WEEE-Richtlinie, EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die WEEE-Richtlinie zielt darauf ab, gefährliche Stoffe im Abfall zu reduzieren. Sie soll helfen, Abfall generell zu vermeiden, ihn zu verwerten und sicher zu entsorgen. Die Richtlinie ist seit dem 13. August 2005 wirksam und gilt unter anderem für alle Gasentladungslampen, Leuchtstofflampen, Leuchten (außer denen, die im privaten Haushalt eingesetzt werden) einschließlich Vorschaltgeräte, die zum Zeitpunkt der Entsorgung Bestandteil einer Leuchte sind. Betroffene Produkte sind mit dem Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.
Die WEEE-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.
RoHS-Richtlinie: Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Mit Hilfe der RoHS-Richtlinie sollen gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten reduziert werden. Sie ist seit dem 1. Juli 2006 gültig und begrenzt in Erzeugnissen die Anteile von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, flammhemmendem polybromierten Biphenylen (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE).
Die RoHS-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.
Ökodesign-Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie ist eine EU-Rahmenrichtlinie, die bis Ende 2007 mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EPBG) in nationales Recht verankert werden soll. Die Rahmenrichtlinie ist die Basis für Durchführungsmaßnahmen, unter anderem für Straßen- und Bürobeleuchtung sowie Beleuchtung im Privatbereich.
Vorschaltgeräte-Richtlinie: Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen
Die Richtlinie 2000/55/EG ist gültig für netzbetriebene Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen als Einzelkomponenten oder in Leuchten eingebaute Vorschaltgeräte und entspricht der Definition in Abschnitt 3.4 der Europäischen Norm EN 50294. Nicht wirksam ist sie für Vorschaltgeräte anderer Gasentladungslampen und elektronische Vorschaltgeräte, die mit Gleichstrom versorgt werden.
Gemäß der Richtlinie dürfen bestimmte Grenzwerte der Gesamtleistungsaufnahme bei Vorschaltgeräten nicht überschritten werden. Um die Systemleistung zu ermitteln, müssen auch Kondensatoren zur Blindleistungskompensation mit einbezogen werden – so das Ergebnis einer juristischen Prüfung im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Bei Reihenkondensatoren werden in der Regel Leistungsgrenzen überschritten. Daher sind sie bereits seit dem 21. Mai 2002 nicht mehr zulässig.
Detaillierte Informationen enthält der Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2000/55/EG über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen des Fachverbands Elektroleuchten im ZVEI.
CELMA-Leitfaden für Vorschaltgeräte
Um die Energieverschwender unter den Vorschaltgeräten (VGs) besser aussondern zu können, wurden sie bei CELMA klassifiziert. VGs der Klasse D sind seit dem 21. Mai 2002 nicht mehr zulässig, VGs der Klasse C seit 21. November 2005. Die Klassifizierung nach "D" und "C" entspricht den Verbotsstufen "I" und "II" der Vorschaltgeräte-Richtlinie 2000/55/EG:
A1 Dimmbare elektronische Vorschaltgeräte (EVG)
A2 Elektronische Vorschaltgeräte (EVG) mit reduzierten Verlusten
A3 Elektronische Vorschaltgeräte (EVG)
B1 Magnetische Vorschaltgeräte mit sehr geringen Verlusten (VVG)
B2 Magnetische Vorschaltgeräte mit geringen Verlusten (VVG)
C Magnetische Vorschaltgeräte mit moderaten Verlusten (KVG)
D Magnetische Vorschaltgeräte mit sehr hohen Verlusten (KVG)
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – EnVKV
Die Verordnung beschreibt die Energieverbrauchshöchstwerte von Haushalts- und Vorschaltgeräten. Damit soll die Nachfrage nach energieeffizienten Produkten gefördert werden.
Detaillierte Informationen gibt das nichtamtliche Verzeichnis des Bundesministeriums für Justiz.
Energieetikettierung von Haushaltslampen
Die Richtlinie 98/11/EG bestimmt die Kriterien für die Energieeffizienz von Haushaltslampen. Verbraucher sollen so unterstützt werden, sich beim Kauf für ein umweltbewusstes Produkt zu entscheiden.
EPBD: EU-Richtlinie zur Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden
Ziel der EPDB-Richtlinie ist es, die Energieeffizienz von neuen und renovierten Gebäuden mit einer Grundfläche ab 1.000 Quadratmetern zu fördern und damit die CO2-Produktion zu verringern. Sie ist seit 4. Januar 2006 gültig.
Energieeinsparungsgesetz – EnEG: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
Das Gesetz bildet die Grundlage für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Das erste Gesetz trat am 29. Juli 1976 in Kraft und wurde mit dem zweiten EnEG am 8. September 2005 erneuert. Zur kompletten Umsetzung fehlte noch die Überarbeitung der Energieeinsparverordnung. Mit der neuen EnEV 2007 ist dies nun erfolgt.
Detaillierte Informationen können nachgelesen werden im nichtamtlichen Verzeichnis des Bundesministeriums für Justiz.
Energiesparverordnung – EnEV 2007: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Grundlage der EnEV 2007 ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Die bestehende EnEV wurde erneuert, um die EU-Richtlinie über die Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden vollständig umsetzen zu können. Die EnEV-Novelle (EnEV 2007) ist seit dem 1. Oktober 2007 gültig. Sie verordnet den Energieausweis, mit dem der Gesamtenergiebedarf eines Hauses berechnet und dokumentiert wird – für Nicht-Wohngebäude auch der Verbrauch für Beleuchtung.
Detaillierte Informationen über die EnEV 2007 können nachgelesen werden in der nichtamtlichen Fassung des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung und
www.enev-online.de.
DIN EN 15193
Mit der europäischen Norm EN 15193 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderung an die Beleuchtung“ wurde eine europäisch einheitliche Berechnungsgrundlage für den Energieverbrauch der Beleuchtung geschaffen. In Deutschland gelten die Regelungen nach der EnEV 2007, die auf die DIN V 18599-4 Bezug nimmt.
Die Norm kann bestellt werden bei www.beuth.de.
DIN V 18599-4
Die Vornorm DIN V 18599-4 „Energetische Bewertung von Gebäuden, Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung" umfasst drei Verfahren zur Ermittlung der elektrischen Bewertungsleistung bei Neuanlagen: das Tabellenverfahren, das vereinfachte Wirkungsgradverfahren und die detaillierte Fachplanung. Die Norm gilt als Berechnungsgrundlage für den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung 2007. Die komplette DIN V 18599 hat zehn Teile; sie ist Bezugsnorm der EnEV 2007.
Die Vornorm kann bestellt werden bei www.beuth.de.






