Heft 07 „Gutes Licht im Gesundheitswesen"


ISBN 3-926 193-07-7
56 Seiten
DIN A4

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Inhalt

Heft 07 „Gutes Licht im Gesundheitswesen"

  • Licht für die Dienstleistung „Gesundheit“
  • Aufgaben der Beleuchtung
  • Empfang
  • Bettenzimmer
  • Medizinische Versorgungseinheiten
  • Intermediäre Bettenzimmer
  • Mutter/Kind-Station
  • Arzt- und Schwesternzimmer
  • Flure, Treppen und Aufenthaltsräume
  • Ambulanz und Wartebereich
  • Allgemeine Untersuchungs- und Behandlungsräume
  • Spezielle Untersuchungs- und Behandlungsräume
  • OP und Aufwachraum
  • Intensivstation
  • Rehabilitation und Therapie
  • Ver- und Entsorgung
  • Büros
  • Cafeteria und Restaurant
  • Außenbereich
  • Arztpraxen
  • Sanatorien, Pflege- und Seniorenheime
  • Lampen für die Beleuchtung
  • Leuchten
  • Gütemerkmale für Beleuchtungsqualität
  • Normen und Literatur, Notbeleuchtung

Leseprobe

Beleuchtungsaufgaben im Bettenzimmer
Mehrere separat schaltbare Beleuchtungssysteme übernehmen die Beleuchtungsaufgaben im Bettenzimmer:

  • Allgemeine Behaglichkeitsbeleuchtung,
  • Leselicht für den Patienten,
  • Licht für Untersuchung und Behandlung am Patientenbett
  • Nacht-/Übersichtsbeleuchtung,
  • Orientierungsbeleuchtung.

Behagliche Stimmung
Die Allgemeinbeleuchtung soll behagliche Stimmung erzeugen und für einfache Handgriffe der Krankenpflege ausreichen. Die Beleuchtungsstärke beträgt 100 Lux, als Lichtfarbe eignet sich Warmweiß. Zusätzliches indirektes Licht macht den Raum größer, heller und freundlicher. Außerdem braucht jedes Bett eine Lesebeleuchtung (300 Lux).

Untersuchung und Behandlung
Die Beleuchtungsstärke für ärztliche und pflegerische Aufgaben am Patientenbett kann sich aus allen Komponenten der Beleuchtung im Raum zusammensetzen. Dabei sollte die Gleichmäßigkeit 1:2 nicht unterschreiten. Das Licht muss für Ärzte und Pflegepersonal, aber nicht unbedingt für Patienten blendfrei sein. Die richtige Beleuchtungsstärke: 300 Lux für einfache Untersuchungen und Behandlungen, 1.000 Lux für aufwändigere Untersuchungen.