Seien Sie vorbereitet. Neue Regeln für Leuchtmittel.


Informationen zum Glühlampen-
ausstieg für den Handel

Flyer nur als PDF zum Download!

Download (Deutsch) PDF 72 KB

Inhalt

Seien Sie vorbereitet.
Neue Regeln für Leuchtmittel.
Diese Broschüre versteht sich als Fachinformation für den Handel. Sie erklärt die wesentlichen Inhalte der Europäischen Verordnung 244/2009 (sog. Glühlampenausstieg) und deren Auswirkungen für den Handel. Gerade in der Umstellungsphase werden Ihre Kunden viele Fragen zum stufenweisen Glühlampenausstieg und zur Nutzung effizienter Leuchtmittel haben. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Links und Hinweise in der Broschüre geben stärker interessierten Personen weiterführende Informationsquellen.

Leseprobe

Recht und Handel
1. Inverkehrbringen von Leuchtmitteln
Nach der Verordnung 244/2009 dürfen in der EU ab dem 1. September 2009 nur noch Leuchtmittel erstmals in Verkehr gebracht werden, die den ab diesem Datum geltenden technischen Anforderungen entsprechen. Leuchtmittel, die vor dem 1. September 2009 bereits erstmals in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch nach diesem Stichtag über die Handelsstufen abverkauft werden. Erstmaliges Inverkehrbringen meint dabei das erstmalige Bereitstellen, d.h. die Überlassung eines Produktes nach der Herstellung mit dem Ziel des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt. Hersteller und Importeure dürfen somit ab dem 1. September 2009 Leuchtmittel, die den Anforderungen der Verordnung 244/2009 nicht entsprechen, nicht mehr in den EU-Binnenmarkt einführen.