Autolampen: Das fordert das Gesetz
Was eine Scheinwerferlampe leisten muss, regeln die Vorschriften der Economic Comission for Europe (ECE) mit Sitz in Genf. Autolampen sind sicherheitsrelevante Bauteile am Fahrzeug; daher müssen Hersteller ihre Lampen nach der Zulassungsvorschrift ECE-R37 prüfen lassen, bevor die Fahrzeuglampen verkauft werden dürfen.
Die Crux dabei: Auch wenn die vorgelegten Testmuster für die Zulassung einwandfrei sind und vom Prüfinstitut freigegeben werden, ist dies keine Garantie für die Qualität der Fahrzeuglampen, die später dann in großer Stückzahl auf den Markt kommen. Denn die ECE verpflichtet den Hersteller selbst durch die „Conformity of Production“ (COP), die Qualität in der laufenden Produktion sicherzustellen. Allerdings kommen vor allem die Hersteller vermeintlich billiger No-Name-Produkte dieser Verpflichtung häufig nicht nach, wie ein Test beim Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe gezeigt hat: Sie produzieren zu viel mangelhafte Ware.
ECE setzt einheitliche Standards
Ziel der ECE ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, indem verbindliche Standards gesetzt werden. Alle EU-Länder, die meisten übrigen europäischen Staaten, aber auch Japan oder Australien, erkennen im Automobilsektor ECE an. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unternehmen erhalten die Genehmigung für ihr Produkt in einem Land und können sie in allen Mitgliedsstaaten nutzen; der Verbraucher wiederum erkennt am E-Zeichen, dass das ausgewählte Produkt in einem ECE-Land zugelassen ist. Die Ziffer hinter dem E-Zeichen gibt Auskunft darüber, in welchem Land eine Autolampe zugelassen worden ist. So steht z.B. E1 für Deutschland, E2 für Frankreich, E13 für Luxemburg und E43 für Japan.
Zulassungsverfahren für Scheinwerferlampen
Die Genehmigung, seine Scheinwerferlampen in den Handel zu bringen, erhält der Hersteller von der Zulassungsbehörde in einem der ECE-Mitgliedsländer. In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dafür zuständig. Die Zulassung wird erteilt, wenn der Hersteller das positive Gutachten einer anerkannten Prüfstelle vorlegen kann, die fünf Musterlampen nach den ECE-Regeln getestet und für gut befunden hat.
Die Vorschriften regeln Grenzwerte und Toleranzen. Geprüft werden unter anderem der Lichtstrom, die Lampenleistung, die Geometrie der Leuchte, Sockel- und Außenmaße sowie die optische Güte im Standardscheinwerfer.
In Deutschland und der EU dürfte es demnach keine Fahrzeuglampen auf dem Markt geben, die nicht den ECE-Regeln entsprechen. Allerdings zeigt der Test am Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe: Viele Scheinwerferlampen genügen den Anforderungen nicht. Lediglich Markenlampen aus deutscher Produktion haben die Testreihen nach ECE-Standards mit Bravour bestanden.





