ECE-Richtlinie für Tagfahrleuchten
Autolampen sind sicherheitsrelevante Bauteile am Fahrzeug; sie müssen nach den Vorschriften der Economic Comission for Europe (ECE) geprüft werden. Bei der Montage von Tagfahrleuchten gelten die speziellen Anforderungen der ECE-Richtlinie R87*:
- Montageort: Fahrzeugfront
- Anzahl der Leuchten: 2
- Größe der leuchtenden Fläche:
zwischen 25 cm2 bis 200 cm2 - Lichtfarbe: Weiß
- Lichtstärke jeder Leuchte:
mindestens 400 Candela - Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm
- Abstand zwischen den Leuchten:
mindestens 600 mm - Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Mitte Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* (Stand: Juni 2007)






