ECE-Richtlinie für Tagfahrleuchten

Autolampen sind sicherheitsrelevante Bauteile am Fahrzeug; sie müssen nach den Vorschriften der Economic Comission for Europe (ECE) geprüft werden. Bei der Montage von Tagfahrleuchten gelten die speziellen Anforderungen der ECE-Richtlinie R87*:

  • Montageort: Fahrzeugfront
  • Anzahl der Leuchten: 2
  • Größe der leuchtenden Fläche:
    zwischen 25 cm2 bis 200 cm2
  • Lichtfarbe: Weiß
  • Lichtstärke jeder Leuchte:
    mindestens 400 Candela
  • Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1.500 mm
  • Abstand zwischen den Leuchten:
    mindestens 600 mm
  • Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Mitte Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

* (Stand: Juni 2007)