Lichtpflicht in EU-Ländern
Die europäische Kommission hat entschieden: Ab 2011 müssen alle Neuwagen in der Europäischen Union mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Auch heute schon gibt es in vielen Ländern verbindliche Regelungen zum Tagfahrlicht. Verstöße gegen entsprechende Landesgesetze werden mit Bußgeldern geahndet.
Ein Überblick*:
Ganzjährige Pflicht für Tagfahrlicht:
Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Bosnien und Herzegowina.
Pflicht für Tagfahrlicht im Winterhalbjahr:
Litauen (1. November bis 1. März), Slowakei (15. Oktober bis 15. März).
Empfehlungen für Tagfahrlicht:
Deutschland, Frankreich, Schweiz
Eingeschränkte Pflicht für Tagfahrlicht:
Portugal – nur auf der Fernstraße IP5 von Vilar Formoso nach Aveiro
Verboten ist Tagfahrlicht in:
Griechenland (innerorts)
Gut zu wissen: In manchen Ländern müssen Fahrer Ersatz-Lampen mitführen. Dies gilt für Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien.
* (Stand 2007; ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit)





