FAQs zu Autolicht und Autolampen – Häufig gestellte Fragen

Bevor Sie lange suchen: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um Autolicht, Fahrzeuglampen und Tagfahrlicht. Wenn Sie auf eine Frage klicken, erhalten Sie sofort die gewünschte Antwort.


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Wenn eine Scheinwerferlampe defekt ist, muss dann auch gleich die zweite Lampe gewechselt werden?

Scheinwerferlampen sollten immer paarweise gewechselt werden. Vor allem bei Halogen-Glühlampen lohnt es sich, auch die zweite Lampe gleich zu wechseln – denn in der Regel, sofern beide Lampen zum selben Zeitpunkt eingebaut worden sind, wird auch die zweite Lampe bald ihren Dienst einstellen. Der gleichzeitige Austausch beider Lampen stellt zudem sicher, dass das Scheinwerferlicht links und rechts mit gleicher Qualität und Helligkeit abgegeben wird.

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Was bedeutet die Aufschrift auf den Autolampen?

Der Gesetzgeber verlangt, dass zugelassene Lampen folgende Angaben tragen: Hersteller, Nennspannung, Leistung, Prüfzeichen (z.B. E1) und das Genehmigungszeichen. Im Einzelnen sind folgende Informationen aufgedruckt:

  • Der Herstellername oder ein verständliches Kürzel
  • Die Nennspannung ist mit 12 oder 12 V bzw. 24 oder 24V entsprechend der ECE-Regelung Nr. 37 angegeben. 55W steht zum Beispiel für die Nennleistung in Watt. H4, H7 oder P21W stehen für die internationale Kategoriebezeichnung einer ECE-genormten Lampe.
  • E1 erklärt, in welchem Land die Lampe geprüft und zugelassen wurde. Lichtquellen, die in Deutschland zugelassen werden, tragen eine „1“.
  • Ein großes „U“ verrät, dass es sich um eine UV-reduzierte Lampe nach den ECE-Normen handelt. Diese Lampen werden zum Beispiel in Kunststoffscheinwerfern eingesetzt. Markenlampen erfüllen diese Anforderungen.
  • Ist ein DOT aufgedruckt, handelt es sich um eine Lampe, die auch auf dem amerikanischen Markt zugelassen ist. Diese Kennzeichnung ist nur bei Hauptscheinwerfer-Lampen – Abblendlicht und Fernlicht – erforderlich.
  • Schließlich trägt jede Lichtquelle das Genehmigungszeichen der Zulassungsbehörde; für E1 ist dies das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Genehmigungszeichen lautet entweder 37R (E1) + eine 5-stellige Nummer oder nur (E1) + eine 3-stellige Nummer. Meist tragen die Lampen ein verschlüsseltes Produktionskennzeichen, das dem Hersteller die Rückverfolgung erleichtert.

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Gibt es Glühlampen, die ein Autoleben lang halten?

Hochwertige Marken-Glühlampen leisten heute sehr viele Betriebsstunden. Ewig aber können auch sie nicht halten. Dies ist schon aus physikalischen Gründen nicht möglich. Denn Glühlampen arbeiten mit einer Wendel, und beim Stromfluss wird immer Wendelmaterial abgedampft. Nach einer gewissen Betriebszeit brennt die Wendel unweigerlich durch; die Lampe muss ersetzt werden.

Theoretisch können Scheinwerfer-Glühlampen so konstruiert werden, dass sie extrem lange halten. Die verlängerte Lebensdauer ginge aber auf Kosten der Sicherheit. Denn dazu müsste die Wendel mit einer niedrigeren Temperatur betrieben werden oder aber ein dickerer Wendeldraht eingesetzt werden. In beiden Fällen wird die Lichtausbeute erheblich reduziert, die Lichtverteilung auf der Straße wäre nur noch unzureichend.

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Weshalb müssen Scheinwerferlampen „UV-reduziert“ sein?

Moderne Scheinwerfer haben viele Kunststoffbauteile, denn Kunststoffe sind leicht und günstig. Vor UV-Strahlung müssen vor allem transparente Kunststoffe wie die klaren Streuscheiben geschützt werden – sonst vergilben die Teile oder werden spröde. Dies gilt insbesondere bei Betrieb unter höheren Materialtemperaturen. Markenlampen sind mit einem speziellen UV-Filter ausgestattet, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben nach der ECE-Norm R37 und garantieren uneingeschränkte Verwendbarkeit in Kunststoff-Scheinwerfern.

Das UV-Filter-Zeichen wird auf der Verpackung ausgewiesen. Auf der Lampe selbst garantiert das Zeichen „U“ den UV-Schutz.

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Über Tagfahrlicht wird viel diskutiert. Was spricht denn dafür, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren?

Wer auch tagsüber mit Licht fährt, leistet einen erheblichen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Nach einer Studie des niederländischen Institut for Road Safety Research (SWOV) im Auftrag der EU, ließen sich durch die Einführung der Tagfahrlicht-Pflicht schwere Mehrfach-Unfälle mit Todesfolge um bis zu 25 Prozent senken, Karambolagen im Kreuzungsverkehr um bis zu 35 Prozent.

Neue Pkw-Modelle müssen ab 2011 europaweit mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Für ältere Fahrzeuge gibt es zahlreiche Nachrüstsätze – mit langlebigen, lichtoptimierten Lampen fürs Abblendlicht oder auch als komfortable Lösung mit speziellem Tagfahrlicht.

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Kann ich mein Standlicht nutzen, um bei Tagesfahrten besser gesehen zu werden?

Nein, das geht nicht. Standlicht ist dazu gedacht, dass andere Verkehrsteilnehmer in der Dunkelheit ein parkendes Auto erkennen können. Standlicht reicht von der Leistungsstärke aber nie aus, um den Sicherheitsaspekten von Tagfahrlicht zu genügen. Hier geht es darum, dass der Verkehrsteilnehmer am Tag und bei Umgebungslicht schnell erkannt werden kann – und das setzt eine bestimmte Helligkeit voraus. Diese Lichtstärke bringt eine lichttechnisch anspruchsvolle leistungsstarke Tagfahrlicht-Technik oder alternativ das Abblendlicht.

Übrigens: Auch Nebelscheinwerfer sind keine Alternative. Denn nahezu überall in der EU ist es verboten, tagsüber mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn keine Sichtbehinderung vorliegt.