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Bei Gefahr zählt jede Sekunde: Notbeleuchtung

Stromausfall bedeutet Dunkelheit in fensterlosen Räumen auch am helllichten Tag. Die plötzliche Dunkelheit macht Angst, die Orientierung fällt schwer, wird gar unmöglich. Schnell entsteht Panik – besonders in Gebäuden, in denen sich viele, auch ortsfremde Personen aufhalten. Um dieses Szenario zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber eine netzunabhängige Notbeleuchtung vor.

Die Notbeleuchtung wird gespeist von Batterien oder einem besonders gesicherten, separaten Netz. Beim Ausfall des Netzstroms muss sie sich innerhalb von Sekunden einschalten. Ihr Licht – ein geringes Beleuchtungsniveau genügt – erleichtert die Orientierung, ermöglicht das gefahrlose Verlassen des Gebäudes.

Sicherheitsbeleuchtung, Antipanikbeleuchtung, Rettungswege

Notbeleuchtung ist der Überbegriff für Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Die Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich in

  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  • Antipanikbeleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Die lichttechnischen Anforderungen an die Notbeleuchtung formuliert DIN EN 1838, die elektrotechnischen Anforderungen für Planung, Errichtung und Betrieb regelt DIN VDE 0108.

Notbeleuchtung regelmäßig überprüfen

Die Betriebsbereitschaft der Notbeleuchtung muss regelmäßig überprüft werden, insbesondere auch die Ladung der Ersatzstromquelle. Automatische Prüfeinrichtungen reduzieren den Aufwand für diese gesetzlich vorgeschriebenen Funktionstests erheblich. Ausführlich erläutert werden die Vorschriften zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung in den Heften licht.wissen 10 und licht.forum 56.