Normen: DIN 67523-1:2010-06: Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung

 

Teil 1: Allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte

Teil 2: Berechnung und Messung

 

Zusammenfassung der Norm

Die Norm 67523-1 macht Vorgaben darüber, ab wann Fußgängerüberwege mit einer Zusatzbeleuchtung auszustatten sind. Außerdem liefert sie Details zur technischen Ausführung. Der zweite Teil der Norm präzisiert, wie die im ersten Teil genannten Gütemerkmale berechnet und gemessen werden.

 

Auszug aus der Norm

Die Norm 67523-1 legt die lichttechnischen Mindestanforderungen fest, bei deren Unterschreitung Fußgängerüberwege mit einer Zusatzbeleuchtung auszustatten sind. Gleichzeitig wird festgelegt, wie die Zusatzbeleuchtung auszuführen ist, damit der verkehrstechnisch bevorrechtigte Fußgänger auf Fußgängerüberwegen für die übrigen Verkehrsteilnehmer deutlich und rechtzeitig erkennbar sind.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung haben Fußgänger auf Fußgängerüberwegen mit Zeichen 293 Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr. Hier gilt die aus Paragraf 823 (BGB) abgeleitete Straßen-Verkehrssicherungspflicht, die auch eine Beleuchtungspflicht umfasst. Bei Dunkelheit muss der Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens gut sichtbar sein, um Unfälle zu vermeiden. Dies ist nur mit einer Zusatzbeleuchtung zu realisieren.

DIN 67523-1 gilt für Fußgängerüberwege nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), die mit einer Zusatzbeleuchtung auszustatten sind.

Gegenüber DIN 67523-1:1988-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

  • Die Gütekriterien wurden in Anlehnung an DIN EN 13201 auf Wartungswerte umgestellt.
  • Für Fußgängerüberwege nach Abschnitt 4 wurde ein Mindestwert der vertikalen Beleuchtungsstärke auf der Querungsachse eingeführt.
  • Die Blendungsbegrenzung erfolgt entsprechend den Lichtstärkeklassen aus DIN EN 13201-2:2004-04.