Normen: DIN 67524 Beleuchtung von Straßentunnels und Unterführungen
Zusammenfassung der Norm
Die Norm DIN 67524 legt die allgemeinen Gütemerkmale und Richtwerte (Teil 1) fest und gibt Hinweise für die Berechnung und Messung (Teil 2) der Beleuchtung von Straßentunnels und Unterführungen. Sie gilt für die Beleuchtung von Tunnels und Unterführungen mit Kraftfahrzeugverkehr.
Teil 1 – Ausgabe 2008-07 – der Norm behandelt die Anforderungen an die Güte der Beleuchtung und gibt Hinweise zur Umsetzung.
Im Teil 2 finden sich Festlegungen für die Berechnung und Messung der in Teil 1 angegebenen Gütemerkmale. Die Norm wurde zum Juni 2011 in einer überarbeiteten Fassung neu herausgegeben.
Auszug aus der Norm
Teil 1: „Allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte”
In diesem Normenteil werden die Bewertungskriterien für die Beleuchtung sowie die Unterscheidungskriterien für lange und kurze Tunnels aufgeführt. Für die einzelnen festgelegten Tunnelabschnitte wie zum Beispiel die Tunnelinnenstrecke oder die Einsichtsstrecke werden die lichttechnischen Anforderungen in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke angegeben. Dabei werden die baulichen Möglichkeiten wie Einhausungen, Galerien, Trogstrecken sowie die Unterschiede für die Beleuchtung bei Tag und bei Nacht berücksichtigt.
Außerdem formuliert die Norm Anforderungen für die Notbeleuchtung sowie für die Steuerung und Regelung der Beleuchtung. Hinweise zur baulichen Gestaltung, zum Betrieb und zur Wartung komplettieren diesen Teil der Norm.
Gegenüber der vorangegangenen Normenausgabe 1987-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Festlegung einer überarbeiteten Definition für einen kurzen bzw. langen Tunnel;
b) Festlegung der Einsichtsstreckenleuchtdichte in Abhängigkeit von der L20-Leuchtdichte;
c) Neugliederung der die Einsichtsstreckenleuchtdichte beeinflussenden baulichen und verkehrlichen Parameter;
d) Ersatz der Nennwerte der Leuchtdichte durch Wartungswerte und Anpassungsfaktoren für die Planung;
e) Aufnahme der Lichtschleusenbeleuchtung und der Beleuchtung von Einhausungen, Galerien und Trogstrecken;
f) Aufnahme von Anforderungen an die Notbeleuchtung;
g) Festlegungen zur Steuerung und Regeleung sowie zu Betrieb und Wartung.
Teil 2: „Berechnung und Messung”
In diesem Teil der Norm werden Festlegungen bezüglich der Planung und Berechnung der Tunnelbeleuchtung, Steuerung abhängig von den Tageslichtverhältnissen und Messung der äquivalenten Schleierleuchtdichte, Fahrbahn- und Wandleuchtdichten und Beleuchtungsstärken gemacht. Bei der Berechnung der Beleuchtung wird zuerst die Geometrie der Beleuchtungsanlage ermittelt und anschließend die Fahrbahnleuchtdichten errechnet.
Für die Steuerung oder Regelung der Beleuchtung in der Einsichts- und Übergangsstrecke stehen Angaben in dieser Norm.
Im Abschnitt Messungen sind die Anforderungen bezüglich Messgeräte und Vorgehensweisen bei der Messung definiert und werden Angaben zum Messprotokoll gemacht.





