Normen: DIN EN 15193:2008 Energetische Bewertung von Gebäuden, Energetische Anforderungen an die Beleuchtung (Deutsche Fassung EN 15193:2007)

Zusammenfassung der Norm

DIN EN 15193 wurde konzipiert, um Vereinbarungen und Vorgehensweisen zur Abschätzung des Energiebedarfs für die Beleuchtung in Gebäuden festzulegen. Festgeschrieben werden sollte darüber hinaus eine Methodik für eine numerische Kerngröße zur energetischen Bewertung von Gebäuden.

Auszug aus der Norm

Die Norm stellt eine Anleitung zur Verfügung, mit der theoretische Grenzwerte für die Beleuchtungsenergie anhand von Referenzschemen abgeleitet werden können. Sie legt die Berechnungsmethodik für die Bewertung der Energiemenge fest, die zur Innenraumbeleuchtung innerhalb von Gebäuden benötigt wird. Und sie stellt die numerischen Kerngrößen für den Beleuchtungsenergiebedarf bereit, die für Zertifizierungszwecke benötigt werden.

DIN EN 15193 kann für bestehende Gebäude und für die Planung neuer oder zu sanierender Gebäude angewandt werden. Die Norm stellt Referenzverfahren zur Verfügung, um Vorgaben für den Energieverbrauch, der der Beleuchtung zuzuordnen ist, zu begründen. Ferner stellt sie eine Methodik zur Berechnung des momentanen Energiebedarfs für Beleuchtungszwecke für das Gesamtenergiebilanzierungsverfahren des Gebäudes zur Verfügung.

Die Methodik und das Format der Darstellung der Ergebnisse in dieser Norm würden den Anforderungen der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden genügen. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt, die für die Berechnung des Energiebedarfs der Beleuchtung jedoch nicht diese Norm, sondern DIN V 18599-4 in Bezug nimmt. Anders als diese Norm stellt DIN V 18599-4 verschiedene Verfahren zur Verfügung, die die Planung einer Beleuchtungsanlage unter Beachtung einer bestimmten Beleuchtungsart und eines definierten Wartungswertes der Beleuchtungsstärke ermöglichen. Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nachweisverfahrens muss also DIN V 18599-4 verwendet werden.