Normen: Zur Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 131 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

 

BGR 131 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten,
Teile 1 und 2, Oktober 2006

Zusammenfassung der BGR

„BGR” steht für Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Teil 1 (BGR 131-1) enthält „Handlungshilfen für den Unternehmer”, Teil 2 (BGR 131-2) ist der „Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung”. Die BGR 131 fokussiert auf die Sicherheit (Unfallgefahren durch ungeeignete Beleuchtung) und die Gesundheit (arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch ungeeignete Beleuchtung) der Beschäftigten bei der Arbeit: Sie legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen fest, beschreibt die zu berücksichtigenden lichttechnischen Gütemerkmale und gibt entsprechende Werte an.

Die BGR 131 geht nicht ein auf sehphysiologische und produktionsbedingte Erfordernisse. Diese werden von der entsprechenden Norm DIN EN 12464 „Licht und Beleuchtung, Beleuchtung von Arbeitsstätten” behandelt, die Anforderungen hinsichtlich Sehleistung und Sehkomfort für die meisten in der Praxis anzutreffenden Arbeitsplätze in Innenräumen (DIN EN 12464-1) und im Freien (DIN EN 12464-2, liegt als Entwurf vor) beschreibt. Deren Vorgaben können höher sein als die von den Berufsgenossenschaften aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der BGR 131 formulierten Anforderungen.

Die BGR 131 wurde erarbeitet vom Arbeitskreis „Beleuchtung, Licht und Farbe” im berufsgenossenschaftlichen Fachausschuss „Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren”. Dem Arbeitskreis gehören auch nicht-berufsgenossenschaftliche Vertreter relevanter Gruppen an.

Auf Grundlage der BGR 131 erarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) derzeit die neue Arbeitsstättenregel ASR A3.4 „Beleuchtung”, die bis 2008 folgende alten Arbeitsstättenregeln integrieren wird:

  • ASR 7/1: Sichtverbindung nach Außen,
  • ASR 7/3: Künstliche Beleuchtung,
  • ASR 41/3: Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien,
  • ASR 7/4: Sicherheitsbeleuchtung.

Auszug aus der BGR

Die BGR 131 berücksichtigt den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und -hygiene sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse für die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht und mit künstlichem Licht. Sie ist überall dort verbindlich, wo BG-Versicherte arbeiten, damit also für nahezu alle Arbeitsstätten.

Die der BGR 131 zugrunde liegenden neuen Beleuchtungskonzepte reichen von der raumbezogenen Beleuchtung – wie sie in älteren Regelwerken vorgesehen war – bis hin zur Kombination mehrere Konzepte. Damit soll die Flexibilität der Beleuchtung verbessert und eine praxisorientierte Anpassung ermöglicht werden. Für die Beleuchtung der Arbeitsstätten werden hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nur wenige Beleuchtungsniveaus festgelegt. Diese sind unterschiedlich hoch für – in der Beleuchtungsplanung zuvor festgelegte – Arbeitsbereiche, Umgebungsbereiche, Teilflächen und sonstige Bereiche.

In Innenräumen erforderliche Beleuchtungsstärken nach BGR 131
 

Arbeitsbereiche

Wartungswert der horizontalen Beleuchtungsstärke für den Arbeitsbereich
 

Wartungswert der horizontalen Beleuchtungsstärke für den Umgebungsbereich

Arbeitsbereiche, in denen sich Mitarbeiter bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten
 

300 Lux

200 Lux

Arbeitsbereiche, in denen aus sehphysiologischen oder produktionsbezogenen Erfordernissen 1) Werte ab 500 Lux erforderlich sind, z.B. Büroarbeitsplätze, Laboratorien, Arbeitsplätze im Gesundheitswesen sowie alle Arbeitsbereiche mit besonderen Gefährdungen, z. B. Arbeitsplätze mit Kreissägen
 

500 Lux

300 Lux

Arbeitsbereiche, in denen Mitarbeiter sich nicht regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzfristig aufhalten, z.B. für Tätigkeiten im Lager, jedoch nur für solche, die keine besondere Gefährdungen aufweisen
 

200 Lux

200 Lux

1) siehe DIN EN 12464-1, die für vor allem für Arbeitsbereiche Wartungswerte der horizontalen Beleuchtungsstärke 500 Lux vorgibt

Die BGR 131-1 (Download als PDF-Datei unter www.arbeitssicherheit.de, 256 KB) richtet sich in erster Linie an Unternehmer. Die Grundlagen guter Beleuchtung und die zentralen, bei Planung und Betrieb zu berücksichtigenden Punkte sind in Frageform gegliedert.

Die BGR 131-2 (Download als PDF-Datei unter www.arbeitssicherheit.de, 364 KB) richtet sich in erster Linie an Beleuchtungsfachleuchte – einschließlich Lichtplaner – innerhalb und außerhalb eines Betriebes. Dieser zweite Teil der BG-Regel konkretisiert, wie die Beleuchtungskonzepte umgesetzt werden sollen.