Gütemerkmale der Beleuchtung
In der Summe stehen die lichttechnischen Gütemerkmale für Beleuchtungsqualität. Gutes Licht setzt voraus, dass eine Beleuchtungsanlage alle relevanten Gütemerkmale berücksichtigt und sich nicht nur auf ein Merkmal – etwa die Beleuchtungsstärke – beschränkt.
Ein Buch lesen, diffizile Montageteile zusammenbauen oder Arbeit am Computer: Unterschiedliche Tätigkeiten in Freizeit oder Beruf bestimmen, welche Sehaufgaben die Augen bewältigen müssen. Aus diesen unterschiedlichen Sehaufgaben leiten sich die Anforderungen an die Qualität der Beleuchtung ab.
Hierbei bestimmt als entsprechendes Gütemerkmal:
- das Beleuchtungsniveau die Helligkeit,
- die Blendungsbegrenzung das störungsfreie Sehen ohne Direkt- oder Reflexblendung,
- die harmonische Helligkeitsverteilung das ausgewogene Verhältnis der Leuchtdichten,
- die Lichtfarbe das Aussehen der Lampen – und in Verbindung mit
- der Farbwiedergabe das fehlerfreie Erkennen und Unterscheiden von Farben sowie die Raumstimmung,
- die Lichtrichtung und die Schattigkeit das Erkennen von Objekten und Oberflächenstrukturen.
Sehleistung, Sehkomfort, visuelles Ambiente
Je nach Nutzung und Erscheinungsbild eines Raumes werden Gütemerkmale unterschiedlich gewichtet, um beste Beleuchtungsqualität sicherzustellen. Dabei gilt:
- Die Sehleistung wird durch das Beleuchtungsniveau und die Blendungsbegrenzung beeinflusst.
- Der Sehkomfort wird bestimmt durch Farbwiedergabe und harmonische Helligkeitsverteilung.
- Auf das visuelle Ambiente schließlich haben Lichtfarbe, Lichtrichtung und Schattigkeit Einfluss.
Die europäische Norm DIN EN 12464 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“ hat den Qualitätsbegriff erweitert. Seither werden die klassischen Gütemerkmale ergänzt durch die Aspekte Tageslichtnutzung und energieeffiziente Lichterzeugung.






