Lampen: Lange Lebensdauer spart Kosten
Eine lange Lebensdauer von Lampen spart Investitions- und Wartungskosten. Die „Lebensdauer“ wird unterschiedlich definiert: Für Temperaturstrahler wie Glühlampen und Halogenlampen gilt die „mittlere Lebensdauer“, für Entladungslampen die „Nutzlebensdauer“.
Mittlere Lebensdauer
Die mittlere Lebensdauer von Lampen kennzeichnet die Zeit bis zum Ausfall von 50 Prozent der Lampen einer Beleuchtungsanlage. Sie gilt außer für Glühlampen (ca. 1.000 Betriebsstunden), Halogenlampen (ca. 4.000 Betriebsstunden), Niedervolt-Halogenlampen (ca. 4.000 Betriebsstunden) auch für Energiesparlampen (mit integriertem EVG ca. 15.000 Betriebsstunden).
Nutzlebensdauer
Deutlich höher ist die Nutzlebensdauer von Entladungslampen. Sie verlängert sich beim Betrieb an elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) nochmals: Leuchtstofflampen Ø 16 mm leisten zum Beispiel 20.000 Betriebsstunden. Die Nutzlebensdauer ist für Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel, Induktionslampen sowie Hochdruck-Entladungslampen (Halogen-Metalldampflampen, Natriumdampf-Hochdrucklampen) definiert. Sie berücksichtigt außer den funktionsunfähigen Lampen auch den Rückgang des Lichtstroms in einer Beleuchtungsanlage nach einer bestimmten Betriebsdauer. Dieser darf Mindestwerte nicht unterschreiten.





