Leuchten und Lampen richtig entsorgen

Altgeräte-Recycling nach dem ElektroG

Zum Thema Umweltschutz gehört auch, Leuchten und Lampen am Ende ihrer Betriebszeit richtig zu entsorgen. Viele Lampen gehören zum Beispiel nicht in den Haus- oder zum Sperrmüll. Sie werden gesammelt und recycelt. Die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altgeräten regelt das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Damit hat Deutschland 2006 eine EU-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Das ElektroG schreibt vor, dass ausgediente Elektrogeräte nach verschiedenen Produktgruppen getrennt erfasst und wiederverwertet werden müssen. Auch Produkte der Lichtindustrie werden von diesem Gesetz erfasst. Das Recycling nach dem ElektroG ist vorgeschrieben für

 

  • alle Arten von Leuchtstofflampen und Gasentladungslampen,
  • alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten eingesetzt wurden; in der Regel also sogenannte Technische Leuchten, wie sie in Büro und Produktion eingesetzt werden.

 

Das ElektroG schreibt kein Altgeräte-Recycling vor für

Die richtige Entsorgung von Lampen

Entladungslampen enthalten geringe Menge Quecksilber. Gebrauchte Lampen gehören daher nicht in den Restmüll, sondern müssen nach dem ElektroG entsorgt werden. Für Rücknahme und Wiederverwertung sind die Hersteller und Importeure zuständig.

Die deutsche Lampenindustrie hat zu diesem Zweck im März 2006 die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH gegründet. Als Non-Profit-Unternehmen organisiert sie für die deutschen Lampenhersteller die bundesweite Rücknahme ausgedienter Entladungslampen. Angeschlossen sind kommunale Wertstoffhöfe und ein Sammelnetz freiwilliger Übergabestellen. Dort können alte Lampen kostenfrei abgegeben werden. Bei industriellen Großverbrauchern werden Lampen auch direkt abgeholt.

Das System erfasst folgende Produktgruppen:

Wenn Leuchtstofflampen zerbrechen, gelten folgende Empfehlungen:

  • Den betroffenen Raum nach dem Lampenbruch gut lüften, Reinigungsarbeiten bei geöffnetem Fenster durchführen.
  • Die Teile der Lampe, zum Beispiel mit Karton, zusammenkehren. Aus Teppichen lassen sich Splitter mit Klebeband entfernen.
  • Bruchstücke in einem geschlossenen Plastikbeutel zur nächsten Entsorgungsstelle bringen.

Glüh- und Halogenlampen können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden; sie fallen nicht unter das ElektroG.

Weitere Informationen zum Lampen-Recycling gibt die Arbeitsgemeinschaft Lampenverwertung im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., in der sich Hersteller und Lampen-Verwerter zusammengeschlossen haben, sowie die Lightcycle-Retourlogistik und Service GmbH.


Die richtige Entsorgung von Leuchten

Alte Wohnraumleuchten werden nicht vom ElektroG erfasst; sie können also weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.

Ausgediente technische Leuchten aus Verwaltung, Industrie, Handel und Gewerbe, die vor März 2006 eingekauft wurden, müssen vom Nutzer selbst entsorgt werden.

Technische Leuchten, die seit März 2006 eingekauft werden, fallen als „neue Altgeräte“ unter das ElektroG; sie sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet und können

  • entweder von Firma und Verwaltung selbst entsorgt werden – bei den derzeitigen Schrottpreisen eine durchaus lohnenswerte Alternative –, oder
  • über spezielle Entsorgungsfirmen kostenfrei entsorgt werden. Diese Unternehmen organisieren im Auftrag der Leuchtenhersteller die Rücknahme. Zu den Entsorgern für Alt-Leuchten zählt zum Beispiel der Interseroh-Konzern.

Gut zu wissen: Angesichts einer langen Lebensdauer von oft mehr als 20 Jahren müssen diese Leuchten erst lange Zeit nach dem Kauf entsorgt werden.