Ökodesign-Verordnung: Was ändert sich für Verbraucher?

Leuchtmittel, die zu viel Energie verbrauchen, verschwinden zunehmend aus den Verkaufsregalen. In gleichem Maße werden den Käufern immer mehr effizientere und qualitativ hochwertige Produkte angeboten. Was ändert sich mit der neuen Ökodesign-Verordnung für Privathaushalte? licht.de gibt Antworten.

Bestände werden weiter verkauft und verwendet

Nach dem jeweiligen Stichtag am 1. September 2021 und 2023 darf der Handel seine Lagervorräte weiter verkaufen, bis sie aufgebraucht sind. Selbstverständlich dürfen Nutzer gekaufte Lichtquellen zu Hause ohne zeitliche Begrenzung weiterverwenden. 

Neues Energielabel

Das Energielabel für Lichtquellen soll Kunden darin bestärken, Produkte mit möglichst hoher Energieeffizienz zu wählen. In der Vergangenheit gab es für die verschiedenen Produktkategorien unterschiedliche Energieeffizienzklassen. Zudem wurden die Lampen immer effizienter, weshalb Effizienzklassen mit bis zu A++ entstanden. Eine Neuskalierung war notwendig. Die neue Klassifizierung gilt seit 1. September 2021 und gibt die Energieeffizienzklassen von A bis G an.

Effizienzklassen im Vergleich

Die Neuskalierung bedeutet auch, dass alle zuvor mit A++ auf dem Markt erhältlichen Lichtquellen künftig maximal die Effizienzklasse D bis F erhalten. Erst mit weiteren Effizienzsteigerungen können Produkte höheren Klassen zugeordnet werden: Einige besonders effiziente LED-Röhren erreichen bereits C und erste Retrofits mit E27-Sockel A (Stand: November 2022).

Leuchten mit austauschbarer Lichtquelle

Die von der EU geforderte Austauschbarkeit von Lichtquellen und separaten Vorschaltgeräten in Leuchten führt zu mehr Ressourcenschonung im Leuchtendesign. Als logische Konsequenz entfällt damit das Energielabel für Leuchten. Leuchten werden jedoch mit dem Hinweis versehen, welche Effizienzklasse die verbaute Lichtquelle hat.

Sollten Leuchten ein Energieetikett haben, so wird die Leuchte als Lichtquelle eingestuft. Bei diesen Leuchten kann die Lichtquelle selbst nicht durch Fachpersonal oder durch den Hersteller zerstörungsfrei aus der Leuchte entnommen werden.

Mehr Transparenz mit der EU-Produktdatenbank

Die Produktdatenbank EPREL bringt für Verbraucher und Marktüberwachungsbehörden mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Der neue QR-Code auf dem künftigen Energielabel führt direkt zu den Geräteinformationen im Online-Portal.

Tipp: Haushalte sparen mit LED

Werden energieeffiziente LED eingesetzt, kann kräftig gespart werden, wie das Rechenbeispiel zeigt. Wird etwa eine Glühlampe mit 60 Watt durch eine gleich helle LED-Lichtquelle mit 10 Watt ersetzt, können bei einer Brenndauer von täglich sechs Stunden und einem Strompreis von 29 Cent pro Kilowattstunde 31,76 Euro pro Jahr und Leuchtmittel gespart werden.

Tipp: Lumen statt Watt

Inzwischen wird für alle Leuchtmittel ihr Lichtstrom als Kenngröße angegeben, zunächst zusätzlich zur Wattleistung. Vorgeschrieben ist die Lumenangabe auf der Verpackung seit 1. September 2010. Der Lumenwert erleichtert die Vergleichbarkeit von Lichtquellen: Als Ersatz für die 60-Watt-Glühlampe (710 Lumen) eignen sich LED-Leuchtmittel ab zwei Watt im Bereich 700 bis 750 Lumen. Wenn eine Glühlampe durch eine andere Lichtquelle mit mindestens 710 Lumen ersetzt wird, ist sichergestellt, dass die Ersatzlampe genauso hell ist wie die Glühlampe.

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