Leuchten: Prüfzeichen

Eine gute Beleuchtungsanlage spielt ihre Vorteile erst dann aus, wenn alle Leuchten und Komponenten von einwandfreier Qualität sind. Prüfzeichen sind auf dem Leuchtenetikett angegeben – und stehen für unterschiedliche Anforderungen.


Ein Blick aufs Leuchtenetikett lohnt, denn die Prüfzeichen für Leuchten unterscheiden sich – und lassen nicht immer einen Rückschluss auf die Qualität des Produkts zu. So ist zum Beispiel die weit verbreitete CE-Kennzeichnung ausdrücklich kein Sicherheits- oder Prüfzeichen. Es ist lediglich das Versprechen des Herstellers, dass er sich an alle gesetzlichen und normativen Vorgaben hält.

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) müssen alle Leuchten bzw. technischen Produkte tragen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Hier handelt es sich nicht um ein Sicherheitsprüfzeichen wie VDE-, ENEC- oder GS-Zeichen.

Mit dem Zeichen „CE“ auf ihren Produkten oder der Verpackung dokumentieren die Hersteller in Eigenverantwortung, dass ihre Produkte den „grundlegenden Anforderungen“ bestimmter Richtlinien und Schutzzielen der Europäischen Union entsprechen. Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt bzw. dessen Verpackung richtet sich also nicht an Verbraucher, sondern an die Behörden, die für die Überwachung der entsprechenden EU-Richtlinien zuständig sind. Sie wird ergänzt durch eine Konformitätserklärung.

Ein ausschließlich mit dem CE-Symbol gekennzeichnetes Erzeugnis wurde also von keiner anerkannten Prüfstelle getestet.

ENEC und VDE-Prüfzeichen

Das ENEC-Zeichen (ENEC = European Norm Electrical Certification) ist das europäische Sicherheitszeichen für Leuchten, Vorschalt- und Startgeräte, Kondensatoren, Konverter sowie Transformatoren und steht für einheitliche Prüfbedingungen. Es wird von neutralen Prüf- und Zertifizierungsinstituten in Europa vergeben.

ENEC+

2014 wurde zusätzlich das ENEC+-Zeichen europaweit eingeführt. Ergänzend zum ENEC-Zeichen, das die Qualität und Sicherheit eines Produkts attestiert, steht das ENEC+-Zeichen für die Glaubwürdigkeit von Produktdaten, insbesondere für den zuverlässigen Betrieb von LED-Modulen und LED-Leuchten.

In Deutschland sind neben dem VDE auch der TÜV Süd sowie der TÜV Rheinland akkreditierte Prüfstellen. Das ENEC+-Zeichen kann auch für herkömmliche Leuchten erworben werden.

Die zugeordnete Zahl weist die jeweilige nationale Prüfstelle aus. In Deutschland ist unter anderem das VDE-Institut in Offenbach akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle und vergibt das ENEC-Zeichen in Verbindung mit der Prüfstellennummer 10.

ENEC- und VDE-Zeichen werden in der Bundesrepublik in der Regel kombiniert vergeben. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass derart gekennzeichnete Produkte dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und alle entsprechenden gesetzlichen und normativen Vorgaben einhalten.

GS-Prüfzeichen

Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit“ entsprechend den nationalen und europäischen Richtlinien und bestätigt die Konformität mit dem Gerätesicherheitsgesetz. Das GS-Zeichen darf nur in Verbindung mit dem Logo der Prüfstelle vergeben werden; dies sind in Deutschland der TÜV und die VDE-Prüfstelle.

Regelmäßige Kontrollmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung eines Zertifikats; dazu gehören z. B. die Überwachung von Produktionsbetrieben oder die Prüfung, ob ein Produkt noch mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt.

EMV-Prüfzeichen

Elektrische Geräte und Elektronikschaltungen verursachen hochfrequente elektromagnetische Energie, die abgestrahlt oder weitergeleitet wird. So können Störungen entstehen, die zum Beispiel zu ungewolltem Rauschen im Radio oder gar zum Ausfall von Geräten führen. Die VDE-Prüfstelle untersucht, ob die im Funkschutzgesetz vorgeschriebene Störfreiheit eingehalten wird und die elektromagnetische Verträglichkeit (= EMV) gewährleistet ist.

Gesetzlicher Hintergrund ist die Verfügung 262/199 des Bundesministers für Post und Telekommunikation vom 11. Dezember 1991. Grundlage bildet das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit, mit dem die EG-Richtlinie 89/336/EWG „Elektromagnetische Verträglichkeit“ in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aktuell gilt hier die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Für Produkte mit Funkanwendungen (z. B. Fernsteuerung) gilt die sogenannte RED-Richtlinie (2014/53/EU; Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG; „RATTE“, „Radio and telecommunication terminal equipment directive“).

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