Hörsaal

Hörsäle werden heutzutage mit ausgeklügelter Technik ausgestattet. Der Beleuchtung kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Erst das Licht macht den Raum mit seinen unterschiedlichen Funktionen richtig nutzbar.


Hörsäle – meist in Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu finden – sind mit einer festen Bestuhlung, die auf die Bühne ausgerichtet ist, ausgestattet und fast immer fensterlos. Kleinere Hörsäle mit ebener oder gering ansteigender Bestuhlung können wie Unterrichtsräume beleuchtet werden. Größere Hörsäle benötigen eine komplexere Beleuchtungsanlage, in der Regel mit Lichtsteuerung. Auf jeden Fall müssen Hörsäle komplett verdunkelt werden können.

Sicherheit an Ein- und Ausgängen

Um den sicheren und komfortablen Ablauf einer Veranstaltung zu gewährleisten, muss ein problemloses Betreten und Verlassen des Raumes möglich sein Dafür sind Ein- und Ausgänge, Treppen und Stufen entsprechend zu beleuchten. Optisch ansprechend und funktional sind Einbauleuchten in Boden und Wänden oder LED-Lichtbänder. Diese dürfen auch während einer Veranstaltung nie ganz ausgeschaltet werden, um die Sicherheit nicht zu beeinträchtigen.

Die Grundhelligkeit im Saal sollte beim Betreten und Verlassen hochgeregelt sein, damit Studenten und Gäste schnell und sicher einen Platz finden. Im abgedunkelten Raum können dimmbare Wandleuchten – zusätzlich eingesetzt – für Orientierung sorgen. Unerlässlich für die Sicherheit sind eine Notbeleuchtung und die Kennzeichnung der Fluchtwege.

Saalbeleuchtung und Präsentation

Während einer Vorlesung oder Veranstaltung muss die Beleuchtung im Saal hell genug sein, um ein komfortables Mitschreiben zu gewährleisten. DIN EN 12464-1 schreibt für Hörsäle als Unterrichtsstätten eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux vor.

Besonders wichtig ist in Hörsälen eine gleichmäßige und helle Ausleuchtung des Vortrags- und Präsentationsbereiches – inklusive Pult, Tafel und Experimentiertisch. Der Präsentationsbereich muss heller sein als der übrige Raum. Generell gilt: Horizontale und vertikale Beleuchtungsstärken müssen mindestens das 1,5-fache der mittleren Beleuchtungsstärke im Raum betragen. Bei 500 Lux für die Allgemeinbeleuchtung muss die Beleuchtungsstärke im Vortragsbereich also bei 750 Lux liegen.

Wichtig: Die Tafel muss auf der gesamten verschiebbaren Fläche reflex- und blendfrei beleuchtet werden. Für diese Aufgabe eignen sich insbesondere Wandfluter oder asymmetrisch strahlende Leuchten. Für zusätzliches Licht – und damit auch für höhere vertikale Beleuchtungsstärken – sorgen Strahler. Die Allgemeinbeleuchtung im Hörsaal kann zum Beispiel mit Pendelleuchten oder LED-Downlights umgesetzt werden.

Lichtmanagement im Hörsaal

Wenn eine flexible und situationsgerechte Beleuchtung gefragt ist, sind Lichtmanagementsysteme erste Wahl. Ein wichtiger Baustein im Lichtmanagement sind abrufbare Lichtszenen, wie etwa „Besucher kommen/gehen", „Rede/Vortrag" und „Bild-Vortrag/Medienvorführung". Ein Bedientableau in Pultnähe erlaubt dem Vortragenden, maßgeschneiderte Lichtszenen für unterschiedliche Präsentationsformen zu wählen.

Je nach Veranstaltungsart wird für alle Saalbereiche die passende Lichtmenge und Lichtverteilung abgerufen. So wird z. B. bei einer Filmvorführung das Saal- und Bühnenlicht heruntergedimmt. Für eine Beamer-Präsentation bleibt dagegen genügend Licht im Saal, um sich wichtige Notizen machen zu können.

Normen

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