Lichtplanung in Innenräumen

In Innenräumen geht es vor allem darum, dass alle Sehaufgaben – vor allem an Arbeitsplätzen – gut erfüllt werden können und Störungen, etwa durch Blendung, weitestgehend vermieden werden.


Neue Beleuchtungskonzepte orientieren sich an den konkreten Lichtbedürfnissen und konzentrieren sich auf die jeweilige Sehaufgabe. So lassen sich Menge und Qualität der Beleuchtung präzise für jeden Bereich des Arbeitsplatzes bestimmen.

Bei der Planung empfiehlt sich die Beachtung der Arbeitsstättenregel ASR A3.4, damit die relevanten Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden, sowie der Norm DIN EN 12464-1 inkl. Beiblatt als anerkannte Regel der Technik. Die Norm definiert die Beleuchtung für den Bereich der Sehaufgabe, der Tätigkeit oder den Raumbereich. Eine ausgewogene Mischung notwendiger Helligkeitsniveaus ist für alle Arbeitsbereiche die richtige Wahl.

DIN EN 12464-1 sieht die richtige Beleuchtung der Sehaufgabe dort vor, wo diese auftritt.

Bereich der Sehaufgabe

Die Gütemerkmale von DIN EN 12464-1 sind nicht per se für den gesamten Raum gedacht, sie gelten vor allem für den Bereich der Sehaufgabe – also für den Teil des Arbeitsplatzes, in dem die Sehaufgabe ausgeführt wird. Die für die Sehaufgabe erforderliche Sehleistung wird von den relevanten Elementen (Objektgröße, Kontrast gegen den Hintergrund, Leuchtdichte des Objekts und Darbietungszeit) der auszuführenden Tätigkeit bestimmt. An Arbeitsplätzen in Büro, Industrie oder Pflege können Sehaufgaben horizontal, vertikal und geneigt sein (z. B. an Maschinen oder Regalen). Für den sich unmittelbar anschließenden Umgebungsbereich, also die Fläche, die sich im Gesichtsfeld des Arbeitenden befindet, erlaubt die Norm geringere Werte; sie dürfen die in der Norm genannten Werte jedoch nicht unterschreiten.

Die Konzentration der Beleuchtung auf den Bereich der Sehaufgabe kann zwar die Investitions- und Energiekosten senken, birgt aber Gefahren für die Qualität der Beleuchtung. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Bereich der Sehaufgabe und der angrenzende, geringer beleuchtete Umgebungsbereich räumlich so eng angesetzt werden, dass die Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld nicht ausgewogen ist. Die Bereiche der Sehaufgabe müssen deshalb sorgfältig bestimmt werden.

Unmittelbarer Umgebungsbereich

Ein Arbeitsplatz kann aus mehreren Bereichen der Sehaufgabe bestehen, auch solchen mit unterschiedlichen visuellen und beleuchtungstechnischen Anforderungen. Jedem Bereich der Sehaufgabe ist ein entsprechender unmittelbarer Umgebungsbereich mit geringeren Anforderungen an die Beleuchtung zugeordnet. licht.de empfiehlt für solche Fälle die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich, dem sich der unmittelbare Umgebungsbereich anschließt. Dieser Arbeitsbereich kann, wenn die Lage der Arbeitsplätze nicht bekannt ist, auch der ganze Raum sein.

DIN EN 12464-1 sieht für den unmittelbaren Umgebungsbereich eine Breite von mindestens 0,5 Meter vor. Hier sind die Beleuchtungsanforderungen geringer. Trotzdem darf sich für den Arbeitenden die Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld nicht verschlechtern. Deshalb muss die mittlere Leuchtdichte im Umgebungsbereich mindestens ein Drittel der Leuchtdichte des Bereiches der Sehaufgabe betragen, besser mehr. Gegebenenfalls muss der unmittelbare Umgebungsbereich breiter angesetzt werden.

Die Definition des Bereiches der Sehaufgabe und der unmittelbaren Umgebung gibt dem Planer die Freiheit, die Lichtplanung entsprechend den visuellen Anforderungen in einem Raum und bei einer Tätigkeit auszulegen. Dabei muss er bedenken, dass einzelne oder verschiedene Sehaufgaben in größeren Bereichen auftreten können. Größe und Lage der Bereiche der Sehaufgabe oder des Bereiches sind zu dokumentieren.

Ist die Größe und/oder die Lage des Bereiches der Sehaufgabe nicht bekannt, muss nach DIN EN 12464-1 entweder der gesamte Raum (oder die Raumzone) als Bereich der Sehaufgabe angenommen werden, oder der gesamte Raum wird gleichmäßig beleuchtet. Werden später Bereiche der Sehaufgabe definiert, muss die Beleuchtungsanlage im Zweifel geändert werden, um die jeweils geforderten Beleuchtungsstärken zu erreichen.

Vorgaben der ASR A3.4

In Deutschland müssen parallel zur DIN EN 12464-1 die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ umgesetzt werden. Sie unterscheiden sich mitunter inhaltlich und in der Begriffsbestimmung.

Die ASR A3.4 legt den Bereich des Arbeitsplatzes als einen Bereich fest, in dem Sehaufgaben auftreten können. Der Arbeitsplatz setzt sich danach zusammen aus

  • den Arbeitsflächen,
  • den Bewegungsflächen und
  • allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Stellflächen.

Für die Planung empfiehlt licht.de, den Bereich des Arbeitsplatzes quadratisch mit 1,8 x 1,8 Meter anzunehmen. Der Wartungswert der Beleuchtungsstärke muss für Beleuchtungsstärken bis 500 Lux im Bereich des Arbeitsplatzes und für Beleuchtungsstärken ab 750 Lux in der Teilfläche eingehalten werden.

Der Umgebungsbereich schließt sich direkt an einen Bereich oder mehrere Bereiche von Arbeitsplätzen an und wird erst durch Raumwände oder durch Verkehrswege begrenzt.

In sehr großen Räumen, in denen Arbeitsplätze zeitweise oder ständig nicht besetzt sind (z. B. Call-Center) kann ein Hintergrundbereich nach DIN EN 12464-1 angewendet werden. Er ist als Streifen von mindestens 3 Metern zu sehen.

Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke

Die ASR A3.4 fordert für den Bereich des Arbeitsplatzes eine Gleichmäßigkeit von 0,6, wobei der Minimalwert der Beleuchtungsstärke nicht im Bereich der Hauptsehaufgabe liegen darf. Für den Umgebungsbereich wird eine Gleichmäßigkeit von 0,5 gefordert. Damit liegen die Anforderungen z. T. höher als in den korrespondierenden Bereichen der DIN EN 12464-1). Bei der Beleuchtungsplanung von Arbeitsplätzen empfiehlt licht.de, die Gleichmäßigkeitsanforderungen der ASR A3.4 heranzuziehen.

Die ASR A3.4 unterscheidet drei Konzepte der Beleuchtung:

Raumbezogene Beleuchtung – sie bietet im ganzen Raum gleichmäßiges Licht und ist zu bevorzugen, wenn die Anordnung der Arbeitsplätze flexibel bleiben soll. Umsetzung: direkt-/indirekt strahlen Pendelleuchten oder großflächige Leuchten in und an der Decke.

Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung – sie fokussiert auf den Arbeitsbereich, der mit mindestens 500 Lux beleuchtet wird. Diese Variante ist immer sinnvoll, wenn Arbeitsplätze unterschiedliche Sehaufgaben aufweisen, die individuelle Beleuchtungsstärken erfordern, oder wenn Arbeitsinseln voneinander getrennt werden sollen. Der Umgebungsbereich wird mit mindestens 300 Lux beleuchtet. Umsetzung: direktstrahlende Anbauleuchten sowie Pendel- oder Stehleuchten mit direkter/indirekter Lichtverteilung; für den Umgebungsbereich können z. B. Downlights eingesetzt werden.

Teilflächenbezogene Beleuchtung – eine typische Teilfläche ist z. B. die Arbeitsfläche auf dem Schreibtisch. Sie kann einfach z. B. mit individuell einstellbaren Schreibtischleuchten erhellt werden.

Beleuchtung am Arbeitsplatz

Ein Arbeitsplatz im Büro besteht aus Arbeits- und Bewegungsflächen sowie zugehörigen Stellflächen (in der Grafik orangefarben). Ihn umgibt bis zu den Raumbegrenzungsflächen der Umgebungsbereich. Mit dieser Festlegung werden die Anforderung der DIN EN 12464-1 an einen Büroarbeitsplatz erfüllt. Bei der Berechnung kann ein Streifen von 0,5 Metern an den Wänden entfallen, wenn darin keine Bereiche der Sehaufgabe liegen.

Arbeitsplätze sollten mit mindestens 500 Lux beleuchtet sein; anspruchsvolle Sehaufgaben erfordern auf Teilflächen mindestens 750 Lux. Geringer sind die Beleuchtungsanforderungen im unmittelbaren Umgebungsbereich mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux.

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