Sicherheitsbeleuchtung: Prüfung, Wartung und Instandsetzung

Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungen sind gesetzlich und normativ zur regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandsetzung verpflichtet. Schon der Ausfall nur einer Sicherheits- oder Rettungszeichenleuchte stellt ein Unfallrisiko dar. Und im Schadenfall trägt der Betreiber die Beweislast.

Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen dürfen nur durch Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchgeführt werden. Daher wird empfohlen, diese Arbeiten beim Hersteller des Beleuchtungssystems zu beauftragen.

Die Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung erfasst folgende Punkte:

  • Tägliche Sichtprüfung der zentralen Stromversorgung,
  • mindestens wöchentliche Prüfung unter Zuschaltung der Stromquelle für Sicherheitszwecke, sofern es sich um ein batteriegestütztes System handelt. Dabei muss die Funktion jeder einzelnen Leuchte geprüft werden
  • Monatliche Prüfung der Umschalteinrichtung auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke und Einzelleuchtenüberwachung durch Simulation eines Netzausfalls. Stromerzeugungsaggregate sind nach DIN 6280-13 zusätzlich zu überprüfen.
  • Jährliche Prüfung der Stromquelle für Sicherheitszwecke über die komplette, notwendige Bemessungsbetriebsdauer unter Zuschaltung aller angeschlossenen Verbraucher. Stromerzeugungsaggregate sind zusätzlich nach DIN 6280-13 und Batterien nach DIN EN 50272-2 zu prüfen.
  • Prüfbücher (handschriftlich oder automatische Prüfeinrichtung nach DIN EN 62034) müssen die rückwirkende Kontrolle über mindestens vier Jahre ermöglichen.

Der Betreiber der Anlage muss eine Person benennen, die für das Führen des Prüfbuches verantwortlich ist. Sinnvoll ist, die Resultate der automatischen Prüfungen in einer zentralen Anzeige zu visualisieren und protokollieren.

Zentrale Überwachungssysteme

Je nach Hersteller werden die Ergebnisse der Funktionsüberwachung einzelner Leuchten über eine eigene, zusätzliche BUS-Leitung oder direkt über die Energieleitung übertragen. Per Energieleitung senden spezielle, elektronische Betriebsgeräte einen störsicheren Impuls direkt an die Stromquelle für Sicherheitszwecke, in der eine zentrale Überwachungseinrichtung integriert ist. Wird ein Standardbetriebsgerät verwendet, kann ein separater Überwachungsbaustein in der Leuchte diese Aufgabe übernehmen.

Zentrale Überwachungssysteme können die Funktionszustände von Leuchten inklusive Standortbeschreibung, Kabelwegen, Unterverteilungen und Batterieanlagen anzeigen. Je nach Ausführung des Überwachungssystems kann dessen Softwarevisualisierung bis zu einer grafischen Darstellung jeder einzelnen Leuchte im Gebäudegrundriss realisiert werden. An dieser zentralen Stelle wird außerdem ein normenkonformes, elektronisches Prüfbuch geführt. Möglich ist auch eine Fernüberwachung über Intranet oder Internet.

Bei größeren Gebäuden empfiehlt sich aus wirtschaftlichen Gründen eine zentrale Überwachung aller Leuchten. Qualitätshersteller bieten Anlagen an, die projektbezogen auf Anzahl und Typ der Leuchten sowie auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke abgestimmt werden können.

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