28.09.2021

Damit kein Funke überspringt

In gefährdeten Umgebungen schützt spezielle Lichttechnik vor Explosionen

Im Faulturm entstehen Gase. Die Beleuchtung muss daher höchsten Anforderungen genügen und Leuchten müssen explosionsgeschützt (Ex-Leuchten) sein. (Foto: licht.de/Norka)

(licht.de) Immer wieder berichten die Schlagzeilen von Gasexplosionen mit verheerenden Folgen. Weniger bekannt ist: Auch Staub kann brennen. In zahlreichen Industrie- und Handwerksbetrieben müssen deswegen explosionsgeschützte Leuchten eingesetzt werden, so die Brancheninitiative licht.de. Dazu gehören chemische Großanlagen und Raffinerien, aber auch Getreidemühlen, Silos und Sägewerke – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Bäckereien oder Kfz-Werkstätten.

Explosionsgeschützte Leuchten – kurz: Ex-Leuchten – leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mitarbeitern und Anlagen. Denn elektrische Geräte können durch Funken oder heiße Oberflächen in Verbindung mit Staubschichten Explosionen auslösen. Manch Verantwortlichen ist indes gar nicht bewusst, dass im eigenen Unternehmen mit Staub gearbeitet wird. Dabei sind 80 Prozent aller in der Industrie vorkommenden Stäube brennbar, etwa Steinkohle, Holz, Mehl, Stärke oder Aluminium. Schon eine nur ein Millimeter dicke Schicht in einem geschlossenen Raum kann feinverteilt in der Luft zünden und explodieren.

Die richtige Leuchte für gefährdete Bereiche
Arbeitsbereiche werden nach dem Grad der Explosionsgefahr in unterschiedliche Zonen eingeteilt, für die es jeweils speziell konstruierte Leuchten gibt (Normen DIN EN 50281, DIN EN 60079 und VDE 0165). Für die Klassifizierung werden die Häufigkeit und die Dauer der Explosionsgefahr bewertet. Niedrige Zahlen stehen dabei für Umgebungen mit hoher Explosionsgefahr. Die drei Zonen 0, 1 und 2 gelten für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel. Für Umgebungen, in denen brennbare Staubwolken Explosionen verursachen können, gelten die Zonen 20, 21 und 22.

Zündschutzart definiert den Verwendungszweck
Ex-Leuchten sind Spezialleuchten, die in gefährdeten Arbeits- und Lagerräumen eingesetzt werden. Sie haben je nach Verwendungszweck bestimmte Zündschutzarten, die den erhöhten Schutzanforderungen in dieser Umgebung entsprechen. Die Zündschutzart ist auf dem Typenschild der Leuchte angegeben. Die Leuchte endet indes nicht am Gehäuse: Innenliegende Komponenten müssen ebenso berücksichtigt werden wie Kabelverschraubungen. Neben der Zündschutzart sind auch Temperaturklasse und Gasgruppe entscheidend für die Einstufung der Leuchte.

Explosionsgeschützte Leuchten sind häufig auch Teil der Notbeleuchtung. Leuchten mit Notlichtfunktion gewährleisten in gefährdeten Bereichen die Sicherheit am Arbeitsplatz und kennzeichnen Fluchtwege sowie Rettungsmittel.

Über den Risikofaktor Staub und entsprechende Schutzmaßnahmen informiert das licht.de-Heft licht.forum 52. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung wird in der Publikation licht.wissen 10 erklärt. Die Webseite www.licht.de listet zudem Hersteller von Ex-Leuchten übersichtlich auf.
 

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