11.07.2022

Alte Lampen im Supermarkt zurückgeben

Seit 1. Juli Rückgabe auch in größeren Lebensmittelgeschäften möglich

Hat eine LED- oder Energiesparlampe ausgedient, können Verbraucher sie seit 1. Juli 2022 auch bei Lebensmitteleinzelhändlern, Discountern und Supermärkten abgeben. Bislang war die Rücknahme nur für größere Elektrohändler Pflicht. Ziel der neuen Gesetzesregelung des ElektroG3 ist eine Steigerung der Sammelquote, um mit fachgerechtem Recycling Ressourcen zu schonen.
 
Lampenrückgabe unabhängig vom Neukauf
Kleine Elektroaltgeräte wie Lichtquellen werden kostenlos und unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts zurückgenommen – größere Altgeräte bei Neukauf. Dies gilt für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern.
 
Recycling für LED und Energiesparlampen

Warum werden nur bestimmte Lampen gesammelt? In LED-Lichtquellen finden sich wertvolle elektronische Bauteile. Gefährliche Stoffe wie Quecksilber sind enthalten in Leuchtstofflampen oder Kompaktleuchtstofflampen – den sogenannten Energiesparlampen. Anders Glüh- und Halogenlampen: Sie bestehen nur aus Glas und Metall und kommen in die Restmülltonne.
 
Der Handel selbst kann die gesammelten Leuchtmittel und Elektrogeräte bei Lightcycle verwerten lassen. Der von der deutschen Lichtindustrie gegründete Retourlogistiker organisiert als Non-Profit-Unternehmen seit 2006 bundesweit die Rücknahme ausgemusterter Leuchtstoff-, Energiespar- und LED-Lampen.
 
Novelle zugunsten von Verbrauchern
Um mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung schaffen, hat die Bundesregierung Anfang des Jahres das Elektro- und Elektronikgerätegesetze geändert. Denn viele Konsumenten empfanden bisherige Rückgabemöglichkeiten als ungenügend oder kompliziert, ergab eine Umfrage des Plan E-Trendbarometers. Eine Steigerung der Sammelquoten ist auch nötig: 2019 wurden nämlich nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro-Altgeräte gesammelt – davon aber immerhin der überwiegende Teil recycelt.

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