16.08.2021

Blendung bewerten

Neue ZVEI-Schrift zeigt Grenzen des UGR-Verfahrens auf

Blendung stört. Kein Wunder – erreichen uns doch mehr als 80 Prozent der Informationen über die Augen. Ist ihre Sehleistung eingeschränkt, entsteht eine Stresssituation. Ermüdung, erhöhte Fehlerraten und Unfälle können die Folge sein. Deswegen fordern die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4, Blendung und Reflexionen zu minimieren. Um das zu erreichen, wird die psychologische Blendung in der Innenraumbeleuchtung mit dem vereinheitlichten UGR-Verfahren (Unified Glare Rating) bewertet: Es berücksichtigt alle Leuchten der Anlage, die zu einem Blendeindruck beitragen können. Das neue Positionspapier „UGR-Verfahren – Anwendung und Grenzen" des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) beschreibt Aufbau und Anwendung des UGR-Verfahrens und zeigt die Einschränkungen der Methodik auf.

Physiologischen Blendung – keine Bewertung trotz gesetzlicher Vorgaben
Die subjektiv wahrgenommene Störung durch Licht ist die psychologische Blendung. Sie kann mit dem UGR-Verfahren erfasst werden. Nicht aber die objektive Störung der Sehleistung durch Streulicht im Auge oder Nachbilder nach einem Blendereignis – physiologische Blendung genannt. Dabei kann gerade sie die Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Bei der Beleuchtungsplanung für Industrieanlagen etwa wird sie trotz geltender gesetzlicher Vorgaben nicht bewertet. Für solche Anwendungsfälle müssen erst noch geeignete Verfahren entwickelt werden, darauf weist der ZVEI in seiner neuen Publikation hin und betont: Lichtplanende müssen sich über die Grenzen des UGR-Verfahrens im Klaren sein.
 

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