20.01.2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude startet

Gebündelte und vereinfachte Förderung treibt Renovierungswelle voran

Bisherige Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen werden durch die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Erstmals unterstützt die BEG neben Sanierung und Austausch alter, ineffizienter Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen auch Digitalisierungsmaßnahmen inklusive Steuerungs- und Regelungstechnologien. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei dieser Schritt nach Angaben des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) dringend nötig. Der Verband erwartet im kommenden Jahr eine Renovierungswelle und einen Anstieg bei den Maßnahmen zur Gebäudeerneuerung.

Vereinfachte und beihilfefreie Förderung
Zur neuen breit angelegten Förderung gehören zehn Einzelprogramme. Die BEG wird bei den Projektträgern Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bearbeitet. Mit nur einem Antragsformular für alle Fördermaßnahmen wird das Verfahren vereinfacht.

Der ZVEI-Fachverband Licht (FV Licht) betont: Die gesamte BEG – also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude (NWG) – wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. „Das bedeutet, dass Antragsteller in ihren Förderanträgen keine sonst notwendigen Angaben für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts mehr tätigen müssen“, erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer des FV Licht.

Mehr Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, Förderrichtlinien und Mindestanforderungen hat der ZVEI zusammengestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ergänzende FAQ veröffentlicht.

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