06.05.2022

EU verbannt Leuchtstofflampen

Brüssel verabschiedet Lampentypen, die Quecksilber enthalten

Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung sollen nach RoHS auslaufen: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und Ringlampen seit 25. Februar; T5 und T8 ab 25. August 2023. Damit verschwinden sie viel früher und in deutlich größerem Umfang vom Markt.

Leuchtdioden lösen zunehmend herkömmliche Lampen ab. Nach Fahrplan der Europäischen Union (EU) werden ab kommenden Jahr die nächsten Lampen mit hohem Stromverbrauch oder geringem Quecksilbergehalt verschwinden: Leuchtstofflampen.

  • Es trifft am 25. Februar 2023 Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und kreisförmige Leuchtstofflampen T5.
  • Am 25. August 2023 sind stabförmige Leuchtstofflampen T8 und T5 dran.
  • Kurz darauf folgen zum 1. September 2023 Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Fassung und Niedervolt-Halogenlampen mit den Stiftsockeln G4 und GY6,35.

„Das heißt allerdings nicht, dass es diese Lampen ab den Stichtagen nicht mehr gibt oder ihre Nutzung gar verboten seien. Es werden nur keine neuen Produkte mehr in den Verkehr gebracht“, erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. Lampen im Betrieb oder bereits gekaufte Leuchtmittel können weiter verwendet werden – ein Austausch ist nicht nötig. Eine Weile lang werden diese Lampen auch noch in den Regalen liegen, denn Händler dürfen ihre Lagerware noch verkaufen. Tipp des Lichtexperten: Auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller wird geeigneter Ersatz angegeben.

Wenn Lampen dann doch einmal das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, müssen sie der Umwelt zuliebe richtig entsorgt werden: Energiespar-, Leuchtstoff- und Entladungslampen werden wie LEDs gesammelt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen gehören in die Restmülltonne.

Weitere Informationen bietet das Special zum „Lampenausstieg

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