29.08.2022

Licht für die Nachtschicht

Medizinische Stellungnahme zur Beleuchtung bei Nachtschichtarbeit

Arbeiten, wenn andere schlafen – das ist eine Herausforderung für den menschlichen Biorhythmus. Sogar für ausgewiesene „Nachteulen“, denn auch sie werden im Laufe der Nacht einmal müde. Doch ohne den Einsatz von 17 Millionen Schichtdienstenden – allein 3,5 Millionen davon in der Nachtschicht zwischen 23:00 und 6:00 Uhr – sähe es buchstäblich düster aus für viele Menschen, die auf gesundheitliche Hilfe, Polizei oder Feuerwehr angewiesen sind.

Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
Studien belegen, dass helles Licht mit einem höheren Blauanteil die Aufmerksamkeit, Aktivität und Arbeitsfähigkeit am Tag und in der Nacht erhöht. Was das für Nachtarbeiter bedeutet, wollte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG wissen. Sie hat eine Stellungnahme aus medizinischer Sicht in Auftrag gegeben und leitet daraus Empfehlungen ab. Die Genossenschaft rät dazu, bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, dass eine Beleuchtung mit einem erhöhten blauen Spektralanteil besonders in Verbindung mit einer hohen Beleuchtungsstärke während der Nacht den biologischen Rhythmus der Mitarbeitenden verschieben kann.

Um die innere Uhr der Betroffenen so wenig wie möglich aus dem Takt zu bringen, empfiehlt die VBG auch bei wechselnden Schichten Lichtquellen mit warmweißer bis orangefarbener Lichtfarbe, also einer niedrigen Farbtemperatur. Ist in der Nachtschicht eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich – etwa bei gefährlichen Tätigkeiten – sollten höhere Beleuchtungsstärken eingestellt werden können als sie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 fordert.

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