Kredit- oder Zuschussförderung für alle BEG-Fördermaßnahmen
Zum 1. Juli 2021 wurde die bisherige KfW-Förderung für Gesamtsanierung und Neubau in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert. Nun stehen für alle Fördermaßnahmen der BEG wahlweise eine Kredit- oder Zuschussförderung zur Verfügung.
Neue Beleuchtung finanzieren
Die BEG gilt für Einzelmaßnahmen sowie für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Unterstützt werden Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Neben Investitionen werden auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt:
- 20 Prozent für Innenbeleuchtung (Einzelmaßnahme)
- 50 Prozent für Baubegleitung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Tilgungszuschuss bei der Kreditvariante)
Das Programm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Informationen zu den Voraussetzungen, Mindestanforderungen und zur Antragstellung hat licht.de auf der Seite „Förderung der Beleuchtung" für Sie zusammengefasst.