
Welche Lampen sind betroffen?

Die EU-Verordnung Nr. 244/2009 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht" regelt den Ausstieg aus der Glühlampen-Technologie. Sie gilt für
- ungerichtete Lichtquellen
- und alle zukünftig entwickelten Leuchtmittel dieser Art, also auch für LEDs.
Sie erfasst alle matten Glühlampen, Halogenlampen und Energiesparlampen sowie alle klaren Glüh- und Halogenlampen.
Matte Lampen
Seit 1. September 2009 sind nur noch matte Lampen der Effizienzklasse A zulässig. Diese Kriterien erfüllen derzeit nur Energiesparlampen dieser Effizienzklasse. Darunter fallen auch matte LED-Lichtquellen.
Matte Glühlampen und Halogenlampen wurden gleich zu Beginn komplett ausgemustert, weil sie durch andere matte Leuchtmittel ersetzt werden konnten.
Klare Lampen
Seit 1. September 2009 sind Glüh- und Halogenlampen der Energieeffizienzklassen F und G nicht mehr zugelassen. In den Folgejahren wurden Lampen der Effizienzklassen E und D stufenweise abgeschafft. Seit 2012 ist mindestens die Effizienzklasse C gefordert, bei Halogenlampen mit gerichtetem Licht seit 2016 mindestens B.
Der „Stufenplan für den Ausstieg“ zeigt die genauen Daten für den Rückzug der klaren Glühlampen und Halogenlampen.
Nicht erfasst
Die Verordnung Nr. 244/2009 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht" gilt nicht für Spezialleuchtmittel, die zum Beispiel in Backofen oder Kühlschrank eingesetzt werden. Diese Lichtquellen werden auch später nicht vom Markt genommen, allerdings muss ihr Einsatzzweck künftig auf der Verpackung angegeben sein.