Licht und Arbeit

Mitarbeiter und ihr Know-how sind für Unternehmen heute die wichtigste Ressource – und auch der größte Kostenfaktor. Zugleich haben sich die Arbeitsbedingungen in den vergangenen Jahrzehnten verändert; die Anforderungen sind gestiegen, feste Arbeitsplätze und -zeiten weichen einer zunehmenden Flexibilisierung. Umso mehr gilt: Wer in Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter investiert, gewinnt ein motiviertes und leistungsstarkes Team. Gutes Licht inspiriert, transportiert die Unternehmenskultur und schafft beste Arbeitsbedingungen.


Wie kaum ein anderes Medium wirkt Licht auf Geist und Psyche. Die Beleuchtung – Tages- und Kunstlicht – nimmt eine Schlüsselrolle ein, wenn es um Wohlbefinden und Gesundheit der Mitarbeiter geht. Gutes Licht erleichtert die Sehaufgaben am Arbeitsplatz, schafft optimale Bedingungen für Kommunikation und Konzentration und trägt damit auch wesentlich zu mehr Produktivität im Unternehmen bei:

  • Verbesserte Sehbedingungen unterstützen visuelle Leistungen, die am Schreibtisch oder an der Werkbank, im Kundengespräch oder bei Präsentationen erbracht werden müssen, und fördern die Konzentration.
  • Eine angenehme Beleuchtung bringt emotionale Qualität an den Arbeitsplatz und motiviert.
  • Die Anpassung der Beleuchtung an Tages- und Jahreszeit und an den circadianen Rhythmus des Menschen (= Human Centric Lighting, HCL) sowie die Möglichkeit für Anwender, das Licht an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, erhöht die Zufriedenheit der Nutzer.

Umgekehrt gilt: Eine unzureichende Beleuchtung wirkt sich negativ auf die Arbeitsleistung aus, da die Wahrscheinlichkeit von Fehlern steigt.

Gesundheit fördern, Fehlzeiten reduzieren

Schlechte Beleuchtung führt zu Ermüdung, Kopfschmerzen und Erkrankungen. Ursachen für Fehlzeiten sind v. a. Kopfschmerzen, Beschwerden im Rücken-, Nacken- und Schulterbereich, Kopfschmerzen sowie Augenprobleme.

Mit optimierten Lichtlösungen, die allen Sehaufgaben gerecht werden und individuelle Anforderungen berücksichtigen, lassen sich gesundheitliche Probleme erheblich verringern und Sehbeschwerden um mehr als 50 % senken. Eine gute Beleuchtungsanlage rechnet sich, denn Unfall- und Ausfallzeiten sinken.

 

Auf die Bedeutung biologischer Lichtwirkungen und entsprechender Beleuchtungskonzepte weist auch die A.T. Kearney-Studie „Human Centric Lighting: Quantified benefits of Human Centric Lighting“ von 2015 hin. Ein am Menschen orientiertes Lichtkonzept – Human Centric Lighting (HCL) genannt – mit intelligent steuerbaren LED-Lichtsystemen orientiert sich am natürlichen Verlauf des Tageslichts und nutzt Menschen aller Altersstufen. Die Studie belegte einen hohen betriebs- und volkswirtschaftlichen Nutzen bei Einsatz von HCL-Anlagen, auch wenn diese zunächst einen höheren Energiebedarf als eine LED-Anlage haben. A. T. Kearney rechnete unterschiedliche Szenarien. So zeigten z. B. Berechnungen im Industriebereich, dass der jährliche Nutzen einer HCL-Anlage gegenüber eine LED-Lösung ein Vielfaches der benötigten Stromkosten ausmache: Die Produktivität steigt deutlich, die Fehlerrate sinkt – hinzu kommen weniger Krankheitstage sowie mittel- bis langfristig eine bessere körperliche Verfassung der Mitarbeiter, die zu einer längeren Betriebszugehörigkeit führen kann.

Industrie: Höhere Beleuchtungsstärken erleichtern die Arbeit

Bei höheren Schwierigkeitsgraden oder erhöhter Unfallgefährdung müssen Arbeitsplätze mit höheren Beleuchtungsstärken beleuchtet werden. Die Abhängigkeit von Beleuchtungsstärke und Leistungsbereitschaft wurde in verschiedenen Studien im Langzeitversuch an Industriearbeitsplätzen erfasst.

Dabei zeigte sich, dass die Leistungssteigerung für schwierige Sehaufgaben mit zunehmender Beleuchtungsstärke deutlich stärker ausfällt als bei einfachen Sehaufgaben. Zugleich sank die Fehlerquote.

Befragungen der Beschäftigten während der Langzeitversuche ergaben zudem, dass eine höhere Beleuchtungsstärke zu geringerer Ermüdung führt. Dies ist nicht nur für entsprechende Leistungsreserven von Bedeutung, sondern ebenso für die Unfallverhütung.

Bei höheren Beleuchtungsstärken

  • steigt die Leistung,
  • sinkt die Fehlerquote und
  • sind die Mitarbeiter wacher.

Empfehlung: Vor allem bei Nachtarbeit auf die richtige Beleuchtung achten

Da jede Beleuchtung auch nichtvisuelle Wirkungen des Lichts über das Auge vermittelt und insofern biologisch wirksam ist und sich auf die Gesundheit und das Immunsystem von Beschäftigten auswirkt, hat sich auch der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) in einer Empfehlung vom November 2018 mit künstlicher biologisch wirksamen Beleuchtung in Arbeitsstätten befasst.

Er empfiehlt, bei nicht ausreichender Tageslichtversorgung ergänzende Maßnahmen zu berücksichtigen, z. B. die Möglichkeit der Pausengestaltung im Freien. Tagsüber ist danach eine dynamische künstliche Beleuchtung, bei der Lichtfarbe, Beleuchtungsniveau und Lichtverteilung verändert werden, unbedenklich, sofern sie sich am natürlichen Tageslicht orientiert und einschlägige Vorschriften der Innenraumbeleuchtung berücksichtigt.

Der Ausschuss verweist darauf, dass eine falsche Beleuchtung bei der Nachtarbeit unerwünschte biologische Wirkungen mit langfristig negativen Folgen für die Gesundheit der Mitarbeiter haben könnte. Kritisch seien hohe Beleuchtungsstärken am späten Abend und in der Nacht insbesondere in Verbindung mit kalten Lichtfarben. Sie könnten zu einer Aktivierung führen und die innere Uhr des Menschen stören. Aus diesem Grund empfiehlt der ASTA, nachts warmweiße oder neutralweiße Lichtfarben mit einer Farbtemperatur unter 4.100 Kelvin (K) einzusetzen, um die für die Sehaufgaben erforderlichen Beleuchtungsstärken zu erreichen. Auf eine dauerhafte Beleuchtung durch kalte Lichtfarben hoher Beleuchtungsstärken sollte verzichtet werden. (siehe dazu auch: Planung einer HCL-Anlage/Nachtschicht sowie allgemein die Rubriken „Human Centric Lighting (HCL)“ und „Nichtvisuelle Lichtwirkungen“).

Vorschriften und Normen für die Planung

Eine gute Beleuchtung trägt wesentlich zu „gesunden Arbeitsplätzen“ bei. Auch für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist die Beleuchtung von Arbeitsstätten ein wichtiger Faktor für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die Anforderungen an die Beleuchtung sind in der Verordnung für Arbeitsstätten (ArbStättV) verankert und werden durch die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) konkretisiert. Relevante Vorschriften und Normen sind bei der Lichtplanung zu beachten.

Mehr Infos und viele Praxisbeispiele finden Sie in den Lichtanwendungen

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