Leuchten: Schutzkennzeichen

Leuchten sind elektrische Geräte. Für einen sicheren und störungsfreien Betrieb werden die elektro- beziehungsweise sicherheitstechnischen Eigenschaften auf der Leuchte ausgewiesen. Normen regeln die Anforderungen, damit ein ausreichender Schutz vor Gesundheitsschäden, Brand- und Betriebsschäden gewährleistet ist.
 

Leuchten müssen mechanische und elektrische Sicherheit bieten – und mit entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sein. Zum Beispiel der Schutz gegen Feuchtigkeit: In trockenen Innenräumen müssen Leuchten nicht gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt sein, im Badezimmer und bei der Außenbeleuchtung aber unbedingt. Verantwortlich für den korrekten Einsatz von Geräten mit den richtigen Eigenschaften ist der Gebäudebetreiber. 

Zu den wichtigen elektrotechnischen und mechanischen beziehungsweise Material-Eigenschaften zählen:

  • Schutz gegen zu hohe Berührungsspannung; hier sind drei Schutzklassen definiert.
  • Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Fremdkörpern; hier wurden 14 Schutzarten festgelegt.
  • Elektromagnetische Verträglichkeit,
  • Brandschutz
  • Ballwurfsicherheit bzw. Schlagfestigkeit

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