Bildschirmarbeitsplätze

Anforderungen an die Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen sind durch die Arbeitsstättenverordnung – Anhang 6.: Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen – beschrieben. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz.
 

Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung ersetzt die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Sie galt von Dezember 1996 bis Dezember 2016 als nationale Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz.

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung heißt es u.a.: „Die Beleuchtung muss der Arbeit der Arbeitsaufgabe entsprechend und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.“ (Anhang 6, 6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, Absatz 8).

Siehe dazu auch: Lichtplanung

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