Ersatzbeleuchtung

Besteht nach einem Stromausfall die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, Arbeitsprozesse weiterzuführen, spendet eine Ersatzbeleuchtung das erforderliche Licht.

Der Oberbegriff Notbeleuchtung umfasst die Sicherheits- und die Ersatzbeleuchtung. Für die Sicherheitsbeleuchtung gilt: Sie muss installiert werden, wenn Unfallgefahren drohen. Für eine Ersatzbeleuchtung ist hingegen kennzeichnend, dass mit einer Gefährdung der Arbeitnehmer bei einer Störung der Allgemeinbeleuchtung nicht gerechnet werden muss.

Ersatzbeleuchtungen dienen also nicht primär der Vermeidung von Unfällen. Sie werden vielmehr aus betriebswirtschaftlichen Interessen installiert, um etwa einen Produktionsausfall zu vermeiden, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Die netzunabhängige Ersatzbeleuchtung gewährleistet in diesem Fall, dass weiterhin Licht zur Verfügung steht.

Soll eine Ersatzbeleuchtung Aufgaben der Sicherheitsbeleuchtung übernehmen, muss sie alle relevanten Anforderungen erfüllen. Eventuell erforderliche Tätigkeiten können dann fortgesetzt werden. Liegt ihr Beleuchtungsniveau jedoch unter dem Minimum der Allgemeinbeleuchtung, darf die Ersatzbeleuchtung nur benutzt werden, um einen Arbeitsprozess herunterzufahren oder zu beenden.

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