Blaulichtgefährdung, Blue Light Hazard

Dieser Begriff kennzeichnet mögliche Netzhautschäden in einem Bereich von ca. 410 bis 480 Nanometer (nm, Halbwertsbreite) mit einer maximalen Empfindlichkeit bei 440 Nanometer.
 

In der Allgemeinbeleuchtung spielt das Risiko für Blaulichtschäden keine Rolle. Dies wird durch verschiedene unabhängige wissenschaftliche bzw. für Arbeitsschutz verantwortliche Gremien (z. B. LiTG, SCENIHR, DGUV) bestätigt. Zu diesem Ergebnis kam auch die im Juli 2017 veröffentlichte „preliminary opinion“ (Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks) der wissenschaftlichen Kommission SCHEER, die von der Europäischen Kommission mit einer Risikobewertung von LED beauftragt wurde.

Leuchten mit CE-Kennzeichnung müssen hinsichtlich ihrer photobiologischen Sicherheit geprüft sein. Üblicherweise geht von Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung keine Gefährdung aus.

Dies gilt auch für Arbeitsplätze, die mit einer HCL-Beleuchtung ausgestattet sind. Daher ist auch im Kontext mit Human Centric Lighting (HCL) keine weitere Betrachtung dieses Aspektes erforderlich.

An spezifischen Arbeitsplätzen, bei denen Licht ein Arbeits- oder Prüfmittel darstellt, ist eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich photobiologischer Sicherheit vorgeschrieben. Auch beim therapeutischen Einsatz sehr heller Lichtquellen (z. B. zur Lichttherapie) kann eine gesonderte Bewertung sinnvoll sein.

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