Sicherheitsbeleuchtung für Schulen

Gehen bei Stromausfall die Lichter aus, kann leicht Panik aufkommen, die Unfallgefahr steigt. Sicherheits-beleuchtung mit netzunabhängiger Stromversorgung hilft mit ihrer Grundhelligkeit bei der Orientierung. So finden Menschen auch im Notfall schnell und sicher zum Ausgang.

 

Sicherheitsbeleuchtungssysteme in öffentlichen Gebäuden schalten sich automatisch ein, wenn Netzspannung und Allgemeinbeleuchtung ausfallen. Sie helfen auch ortsfremden Personen, sich im Gebäude zurechtzufinden und es bei Gefahr schnell zu verlassen. Dafür beleuchten und kennzeichnen Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten die Fluchtwege und markieren beispielsweise Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss nach Muster-Schulbau-Richtlinie vorhanden sein „… in Hallen, durch die Rettungswege führen, in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen sowie in fensterlosen Aufenthaltsräumen ...“. Auch Fachräume, die verdunkelt werden können, gelten als fensterlose Aufenthaltsräume – beispielsweise Medienräume. Hier müssen Stufen auch im Dunkeln gut sichtbar sein.

Planung und Errichtung

Für die Planung und Errichtung der vorgeschriebenen Sicherheitsbeleuchtung gelten einschlägige Normen: DIN EN 1838 nennt die lichttechnischen Anforderungen und besondere Stellen, die beleuchtet und gekennzeichnet werden müssen. An diesen Stellen muss die Beleuchtungsstärke mindestens ein Lux betragen. In Sportstätten können nach DIN EN 12193 höhere Werte für bestimmte Sportarten gefordert sein. Bis zu zehn Prozent Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung können für eine festgelegte Zeit (bis zu 120 Sekunden) notwendig sein, damit Teilnehmende ihre Sportart sicher beenden können. Nach Ablauf dieser Zeit darf die Beleuchtungsstärke auf ein Lux sinken.

Für alle anderen Bereiche in einer Sportstätte gelten die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung und DIN EN 1838. Sicherheitsbeleuchtung für Schulen und Sportstätten muss laut Norm für eine Dauer von drei Stunden ausgelegt sein, sofern das Baurecht keine abweichenden Angaben macht.

Kennzeichnung von Fluchtwegen bei Veranstaltungen

In der Aula einer Schule finden häufig Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit statt, etwa Konzerte oder Abschlussfeiern. Fluchtwege können aus unterschiedlichen Gründen geändert oder versperrt sein. Mit richtungsvariablen Rettungszeichenleuchten lässt sich ohne viel Aufwand die Kennzeichnung der Fluchtwege der geänderten Nutzung anpassen. Das Gebäude kann dann sicher über einen alternativen Fluchtweg verlassen werden.

Rechtliche Grundlagen

Schulen unterliegen dem Bauordnungsrecht der Bundesländer. In den meisten Ländern gilt zudem die jeweilige Schulbau-Richtlinie. Zusätzlich fallen unter die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes Räume und Bereiche, die vor allem in größeren Schulen für die Anwesenheit von mehr als 200 Personen ausgelegt sind, etwa Aulen, Cafeterien oder Mensen. Auch für Sportstätten kann die Versammlungsstättenverordnung gelten und eine Sicherheitsbeleuchtung erfordern.

Weitergehende oder auch abweichende Anforderungen an eine notwendige Sicherheitsbeleuchtung können sich durch behördliche Vorgaben, eine Baugenehmigung oder auch durch Brandschutzkonzepte als ein Teil davon ergeben. Ihre regelmäßige Überprüfung ist vorgeschrieben.

LED-Technik ist Standard

In der Sicherheitsbeleuchtung ist LED-Technik Standard. Dank ihrer hohen Effizienz erfordert sie eine geringere Batteriekapazität. Mit speziellen Optiken zur Lichtlenkung lassen sich besonders effiziente Beleuchtungskonzepte realisieren. Die sehr hohe Langlebigkeit von LED-Leuchtmitteln reduziert Instandhaltungs- und Betriebskosten weiter. LED-Sicherheitsleuchten sind kleiner als herkömmliche Sicherheitsleuchten und lassen sich dezent in die Gesamtarchitektur eines Gebäudes integrieren.

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