Sicherheitsbeleuchtung für Schulen

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) 2009 gilt für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, an denen nicht ausschließlich Erwachsene unterrichtet werden.


Fachhochschulen, Hochschulen, Akademien, Volkshochschulen, Musik-, Tanz- oder Fahrschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen sind von der Richtlinie nicht betroffen.

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss

  • in Hallen, durch die Rettungswege führen,
  • in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen sowie
  • in fensterlosen Aufenthaltsräumen

vorhanden sein.

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