Sicherheitsbeleuchtung für Schulen
Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) 2009 gilt für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, an denen nicht ausschließlich Erwachsene unterrichtet werden.
Fachhochschulen, Hochschulen, Akademien, Volkshochschulen, Musik-, Tanz- oder Fahrschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen sind von der Richtlinie nicht betroffen.
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss
- in Hallen, durch die Rettungswege führen,
- in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen sowie
- in fensterlosen Aufenthaltsräumen
vorhanden sein.