Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nur dann sicher, wenn die eingesetzten Sicherheitsleuchten von einwandfreier Qualität sind: Normgerechte Produkte und ein fachgerechter Einbau schützen Menschenleben.


Die Anforderungen an Sicherheitsleuchten und ihre Betriebssicherheit sind in DIN EN 60598-1, DIN EN 60598-2-22 und DIN EN 62034 genormt.

CE-Kennzeichnung ist zwingend

Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, aber zwingend erforderlich für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der EU. Damit dokumentieren Hersteller und Importeure, dass ihre Produkte den „grundlegenden Anforderungen“ relevanter EU-Richtlinien entsprechen (z. B. Niederspannungs- und EMV-Richtlinie). Optional wird das Prüfzeichen ENEC verwendet.

Kennzeichnen von Sicherheitsleuchten

Ein rechteckiger Balken (unterteilt in drei oder vier Abschnitte) gibt codiert den Typ (Einzelbatterie oder zentrale Versorgung), die Betriebsart (z. B. 0 für Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung), eingebaute Einrichtungen (z. B. Prüfeinrichtung) und die Bemessungsbetriebsdauer in Minuten an. Bei Einzelbatterieleuchten ist dies beispielsweise 60 für eine Stunde Betriebsdauer.

Die herstellerunabhängige Kennzeichnung ist deutlich sichtbar an der Leuchte anzubringen; bei Einbauleuchten ist auch eine Kennzeichnung in der Leuchte erlaubt. Zusätzlich sind Anschlussspannung und die IP-Klasse anzugeben. Das Typenschild informiert optional über Stoßfestigkeit und Leuchtenlichtstrom im Notbetrieb. 

Qualitätsleuchten und LED

Zu den Qualitätskriterien einer Sicherheitsleuchte zählen außer dem Prüfzeichen

  • sichere Funktionalität im Notfall,
  • optimale Lichttechnik für die Ausleuchtung von Sicherheitszeichen und Fluchtwegen,
  • Energieeffizienz im Netz- und Notbetrieb,
  • Montage- und Wartungsfreundlichkeit für geringe Wartungskosten,
  • Recyclingfähigkeit am Ende der Lebensdauer.

Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen sind häufig rund um die Uhr im Einsatz, daher haben sich langlebige, effiziente und wartungsarme LED-Lösungen durchgesetzt. Mit zusätzlichen Optiken und Reflektoren kann die Anzahl der installierten Leuchten unter Einhaltung der normativen Vorgaben reduziert werden.

Varianten der Sicherheitsbeleuchtung

Neben Rettungszeichenleuchten zur Kennzeichnung müssen auch Sicherheitsleuchten zur Beleuchtung des Rettungsweges installiert werden. Dafür gibt es zwei Varianten:

  • Eigenständige Sicherheitsleuchten, deren Lichtverteilung auf diese Aufgabe abgestimmt ist.
  • Leuchten, die im Normalfall für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzt werden und bei Netzausfall als Sicherheitsleuchte fungieren.

Beste Leistung bieten eigenständige Sicherheitsleuchten:

  • Ihr Licht wird entsprechend weit verteilt.
  • Die vorgeschriebene Gleichmäßigkeit wird auch bei großen Montageabständen erreicht.
  • Leuchtmittel wie Hochleistungs-LED haben einen geringen Energieverbrauch.

Weil die Installation separater Sicherheitsleuchten zusätzlichen Montageaufwand bedeutet, favorisieren einige Bauherren Leuchten mit Doppelfunktion. Ihre Nachteile:

  • Da diese Leuchten nicht speziell für die Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 entwickelt wurden, bieten sie keine optimale Lichtverteilung für die Ausleuchtung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Es sind geringere Montageabstände notwendig, um die vorgeschriebene Gleichmäßigkeit zu erreichen.
  • Der Energieverbrauch und die damit vorzuhaltende Notstromkapazität können um ein Vielfaches höher sein als bei eigenständigen LED-Sicherheitsleuchten.

Vorsicht bei Nachrüstung

Wird eine bestehende Anlage umgerüstet, stellen sich Fragen nach der Verantwortlichkeit für die Konformität der umgerüsteten Leuchten und die technischen, insbesondere sicherheitstechnischen Folgen.

Das gilt auch für die Nach- bzw. Umrüstung von Leuchten der Allgemeinbeleuchtung zu Sicherheitsleuchten mit anderen Komponenten, wie z. B. der Einbau von:

  • Not-EVG zur Reduzierung des Lichtstroms und des Energieverbrauchs im Notbetrieb,
  • Umschaltmodulen zum Schalten zwischen Netz- und Notstromversorgung,
  • Einzelbatteriepacks als Notstromversorgung der Leuchte bei Netzausfall,
  • LED-Retrofits oder Konversions-LED-Lampen.

Die Konformitätsbewertung, einschließlich der CE-Kennzeichnung und eventueller Prüfzeichen der ursprünglichen Leuchten, gilt für den Zustand des Inverkehrbringens und damit im Rahmen der vom Leuchtenhersteller vorgesehenen Verwendung einschließlich der von ihm vorgesehenen Lampenarten. Beides ist in der Regel in Datenblättern oder Betriebsanleitungen beschrieben.

Bei der Umrüstung mit Konversionslösungen findet eine wesentliche Veränderung an den Leuchten statt, die daraus ein „neues Produkt“ macht. Zudem müssen bei einer Umrüstung vorhandener Leuchten auf LED-Retrofits oder Konversions-LED-Lampen aufgrund des Sicherheitsaspektes die lichttechnischen Eigenschaften der Leuchte weiter eingehalten werden.

Beim Betreiber oder seinem Beauftragten für den Umbau liegt die Verpflichtung zu einer fachgerechten Ausführung unter Einhaltung des Standes der Technik für die Sicherheit und der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Gegebenenfalls muss der Beweis durch eine entsprechende Dokumentation erbracht werden. In allen Fällen sind die Typenschilder zu aktualisieren.

Weitere Informationen enthält die ZVEI-Schrift „Information zur Umrüstung von Leuchten der Allgemeinbeleuchtung zu Notleuchten".

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