EMV-Prüfzeichen

Elektrische Geräte und Elektronikschaltungen verursachen hochfrequente elektromagnetische Energie, die abgestrahlt oder weitergeleitet wird. So können Störungen entstehen, die zum Beispiel zu ungewolltem Rauschen im Radio oder gar zum Ausfall von Geräten führen. Die VDE-Prüfstelle untersucht, ob die im Funkschutzgesetz vorgeschriebene Störfreiheit eingehalten wird und die elektromagnetische Verträglichkeit (= EMV) gewährleistet ist.

Gesetzlicher Hintergrund ist die Verfügung 262/199 des Bundesministers für Post und Telekommunikation vom 11. Dezember 1991. Grundlage bildet das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit, mit dem die EG-Richtlinie 89/336/EWG „Elektromagnetische Verträglichkeit“ in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aktuell gilt hier die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Für Produkte mit Funkanwendungen (z. B. Fernsteuerung) gilt die sogenannte RED-Richtlinie (2014/53/EU; Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG; „RATTE“, „Radio and telecommunication terminal equipment directive“).

Zurück