Moderne Arbeitswelten

Heute arbeiten wir dort, wo es uns gefällt oder gerade erforderlich ist – ob im Büro, Homeoffice, Zug oder Hotel. Auch die Unternehmenskultur wandelt sich. Einzelbüros weichen verschiedenen Arbeitsplatztypen für alle Mitarbeiter: Breakout-Areas zum Austausch unter Kollegen, Team-Spaces für Kreativität und Kommunikation, Touchdown-Plätze zwischen zwei Meetings, Fokusräume zum konzentrierten Arbeiten sowie Video- und Telefonkabinen für diskrete Gespräche sind nur einige Beispiele.

Corona beschleunigt Verschmelzung von Lebens- und Arbeitsräumen


Seit 2020 hat die Pandemie den Wandel in der Arbeitswelt beschleunigt. Immer öfter wird das Zuhause zum Büro, nach Dienstschluss verwandelt es sich wieder in ein privates Refugium. Neu ist das Modell Homeoffice nicht. Aber Corona wirkt darauf wie ein Beschleuniger.

Rund ein Viertel der Beschäftigten arbeitete Anfang 2021 regelmäßig in den eigenen vier Wänden, ermittelte die Hans-Böckler-Stiftung. Treffen finden seit Beginn der Pandemie als Videokonferenzen statt. Der Arbeitsplatz ist mal der Küchentisch, mal die Couch. Denn: Nicht jeder hat zu Hause ein funktionsfähiges Büro. Und die Beleuchtung? Hier lohnt es auf jeden Fall, etwas genauer hinzusehen.

Digitaler, agiler, flexibler

Die Pandemie hat die Digitalisierung vorangetrieben. Homeoffice und mobile Arbeit sind nicht mehr geduldete Ausnahmen, sondern etablierte alternative Arbeitsformen. So manch einen mobil Beschäftigten zieht es sogar in die Ferne, und er geht seinen Aufgaben dort nach, wo andere ihren Urlaub verbringen. Das Notebook und digitale Kommunikationstools sind allgegenwärtige Arbeitsmittel – im heimischen Büro, gerne auch auf der Parkbank, im Café, Zug oder Hotel. Auf die Beleuchtung hat der Arbeitende dabei nicht immer Einfluss. Betreiber sollten deswegen die Bedürfnisse von Mobilarbeitern in ihre Platz- oder Raumgestaltung einbeziehen. Business Hotels etwa bieten bereits temporäre Arbeitsplätze an.

Mobile Arbeit gehört zu den Arbeitsformen der Zukunft. Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht; während der Pandemie galten vorübergehende Verordnungen. Dennoch ist Präsenz oft nicht mehr Pflicht, denn viele Unternehmen haben den Mehrwert flexibler Arbeitsmodelle erkannt und fördern sie.

Arbeitswelt anders denken

Wir werden in Zukunft noch beweglicher, verstärkt hybrid arbeiten. Auch die Präsenzbüros wandeln sich – mit Fokus auf angenehme Besprechungsräume, viele Begegnungszonen und flexible Möglichkeiten der Raumnutzung. Dabei sind Chillout-Zonen und „Spielplätze“ keine Seltenheit. Den neuen Gewohnheiten müssen auch die Lichtkonzepte angepasst werden. Das stellt uns vor die spannende Frage: Wie kann es gelingen, mit der Beleuchtung das Jobumfeld als einen Lebensraum zu gestalten, in dem wir uns wohlfühlen und deshalb gerne und produktiv arbeiten?

Balance durch Integration

Ein berufliches Umfeld, das zum eigenen Lebensrhythmus passt, wünschen sich viele Menschen. Ziel ist mehr als nur eine Work-Life-Balance. Der Anspruch heißt Work-Life-Integration: Dafür sollen nicht nur zwei scheinbar gegensätzliche Welten im Gleichgewicht gehalten werden. Vielmehr gehören Leben und Arbeiten zusammen, gehen ineinander über und verbinden sich. Daher wird es zukünftig darum gehen, dieses Wechselspiel für sich zu gewichten und auszutarieren – mobile Arbeitsformen unterstützen dabei.

Schöne neue Arbeitswelt? Auch eine Frage der Ausstattung

Ein wesentlicher Faktor des New-Work-Arbeitsplatzes ist seine Ausstattung. Wo immer er auch sein mag – er muss so gestaltet sein, dass er der Produktivität dient und zur Umgebung passt: in den eigen vier Wänden etwa zum persönlichen Wohnkonzept. Das ist mit einem ergonomischen Schreibtischstuhl, einem zweiten Bildschirm und schnellem Internet nicht getan. Bei der Einrichtung eines komfortablen Heimarbeitsplatzes zählen insbesondere gute Lichtverhältnisse zu den wesentlichen Wohlfühlfaktoren. Auch im Hotel erwarten die Gäste eine ergonomisch einwandfreie Lösung. Selbst der Cafétisch und der Sitzplatz im Flugzeug sollten diese Minimalanforderungen erfüllen.

Homeoffice, Mobile Arbeit und Telearbeit werden oft synonym gebraucht und nicht klar voneinander abgegrenzt. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede.

Mobiles Arbeiten: Unabhängig von Ort und Zeit

Streng genommen ist das Homeoffice eine besondere Form der Mobilen Arbeit. Bei der Mobilarbeit hat ein Angestellter die Freiheit zu arbeiten, wann und wo er es für angebracht hält. Es ist die geläufigste Form des Homeoffice. In diesem Fall unterliegt die Ergonomie der Eigenverantwortung. Ein guter Grund, sich näher mit seiner Ausstattung und Beleuchtung zu beschäftigen und dabei an gängigen Normen zu orientieren.

Hybrides Arbeiten kombiniert mobile und bürobasierte Tätigkeiten. In der Praxis kann das sehr unterschiedlich aussehen – etwa drei Tage im Büro, zwei zu Hause oder in flexiblen Co-Working-Spaces zur Miete, dann wieder im Hotelzimmer. Im Idealfall ist es das Beste aus beiden Welten: Struktur auf der einen Seite, Unabhängigkeit auf der anderen.

Mit Laptop auf dem Sofa

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in einem separaten Arbeitszimmer, über ein Drittel hat zumindest einen definierten Arbeitsplatz, ermittelte die Technische Universität Darmstadt in einer Studie. Viele improvisieren: Sie sitzen mal am Esstisch, mit dem Laptop auf den Knien auf dem Sofa oder im Schlafzimmer in einem stillen Eckchen. Denn wenn beide Partner zu Hause arbeiten und Kinder im Homeschooling lernen, reicht häufig der Platz nicht aus. Hier liegt es in der Eigenverantwortung des Arbeitnehmers, seine Arbeitsumgebung möglichst ergonomisch günstig einzurichten.

Telearbeit

Für die sogenannte Telearbeit gibt es gesetzliche Vorgaben. Definiert sind sie in der Arbeitsstättenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Der Mitarbeiter erbringt seine Leistung dabei vorwiegend durch Mittel der Telekommunikation – daher der Begriff Telearbeit. Idealerweise ist der Arbeitsplatz so gestaltet wie ein Bildschirmarbeitsplatz im Unternehmen. Mobiliar und Büromaterial sowie die Kommunikationsmittel muss der Arbeitgeber bereitstellen und ebenso die IT-Infrastruktur einrichten. Telearbeit muss im Arbeitsvertrag geregelt werden.

Beleuchtung unterliegt Normen

Die Arbeitsstättennorm DIN EN 12464-1 regelt, wie der Arbeitsplatz zu beleuchten ist. Zu den Kriterien für gute Beleuchtung gehören unter anderem eine Beleuchtungsstärke mit mindestens 500 Lux, Gleichmäßigkeit, gute Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe. Seit November 2021 gestattet die Norm mehr Freiheiten im Bereich der Sehaufgabe sowie der Beleuchtung von Decken und Wänden und es wird zu höheren Beleuchtungsstärken geraten. Zu beachten sind auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4. Wie der Arbeitsplatz „ins rechte Licht“ gerückt wird, erfahren Sie unter Ergonomie und Beleuchtung im Homeoffice.

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