Arbeitsstättenregeln (ASR)
Eine den Arbeitsbedingungen angepasste Beleuchtung ist Grundvoraussetzung, um Unfällen vorzubeugen.
Deshalb hat der Gesetzgeber die Beleuchtung von Arbeitsstätten in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufgenommen und die Anforderungen für verschiedene Anwendungsbereiche in den Arbeitsstättenregeln (ASR) – den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – konkretisiert. Die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten sind in der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung nach Außen“ formuliert.
Mithilfe dieses Flussdiagramms als PDF kann jeder Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einfach feststellen, ob Sicherheitsbeleuchtung und optische Leitsysteme notwendig sind oder nicht.