Nationale Klimaschutzinitiative: Bund fördert LED-Beleuchtung
Für eine Fortführung und vor allem Anpassung der Förderung von LED-Innenbeleuchtung und -Außenbeleuchtung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben sich bereits im Rahmen der LED-Leitmarktinitiative neben ZVEI auch Vertreter der Kommunen ausgesprochen. Die Richtlinie wurde 2022 novelliert und gilt bis 31. Dezember 2027.
Wer wird gefördert?
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
- Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
- Im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Contractoren
Was wird gefördert?
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
- Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
- Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung
- Sanierung von Lichtsignalanlagen
- Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
- Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 Prozent nachgewiesen.
Förderhöhe
- Zuschüsse von 20 bis 40 Prozent
- Zusätzliche Zuschüsse von 15 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus den Braunkohlerevieren
- Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro
- Kommunaler Zusammenschluss möglich
Die Richtlinie beinhaltet detaillierte Informationen zu Förderquoten, Förderfähigkeit, Fördersummen und mehr.