
Beschaffung
Ist die Lichtplanung abgeschlossen und die Finanzierung gesichert, steht die Auftragsvergabe an. Alle Angebote werden anhand verschiedener Kriterien beurteilt. In der Regel ist es sinnvoll, in der Ausschreibung mit der Leistungsbeschreibung Bewertungskriterien festzulegen.
Schon während der Lichtplanung werden Kriterien ermittelt und Werte definiert, die in die Leistungsbeschreibung eingehen. Jeder Bieter sollte in einem solchen Fall anhand einer Musterberechnung nachweisen, dass sein Produkt die normativen Anforderungen erfüllt beziehungsweise überschreitet. Unternehmen, deren Produkte den Mindestanforderungen oder Eignungskriterien nicht genügen, sollten konsequenterweise von der Angebotsabgabe ausgeschlossen werden. Wichtiger als ein günstiger Preis ist ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Für öffentliche Auftraggeber ist eine Auftragsvergabe nach dem alleinigen Entscheidungskriterium Preis ohnehin durch die Vergabegesetzgebung ausgeschlossen. Bei Produkten, die Strom benötigen, muss der Energieverbrauch über die Lebensdauer mitberücksichtigt werden. Denn die Anschaffungskosten für die Beleuchtung betragen in Relation zu den Betriebskosten etwa 20 Prozent. licht.de empfiehlt deshalb eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Bewertung
Angebote lassen sich auch anhand von Zuschlagskriterien bewerten. Beschaffungskriterien bestehen also aus Mindestanforderungen und Bewertungs- beziehungsweise Zuschlagskriterien. Qualität, die über das Minimum hinausgeht, wird nach diesem System auch besser bewertet. Die Ausprägung und Gewichtung der einzelnen Kriterien hängt sehr stark vom jeweiligen Projekt-, Gebäude- oder Raumtypus ab.
Die Bewertung gelingt am besten mit einer Matrix, wie sie bei der Vergabe von Aufträgen für die öffentliche Straßenbeleuchtung heute schon Standard ist. Für die Innenbeleuchtung hat sich das Verfahren bislang noch nicht durchgesetzt. Es wäre jedoch vorteilhaft, wenn mehr Auftraggeber die langfristigen Auswirkungen von Produkten stärker berücksichtigten.