Zeitplan und Übersichten zum Lampenausstieg
Viele konventionelle Lampen werden nicht mehr in den Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU. Seit dem 1. September 2023 entfallen die meisten Typen der zuvor noch erlaubten Halogenlampen.
Für Leuchtstofflampen greift zudem die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Zum 25. Februar 2023 betraf es zunächst Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. Seit 25. August 2023 werden auch T8- und T5-Lampen verbannt.
Welche Lampen sind betroffen?
25. Februar 2023 nach RoHS
- Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)
- Kreisförmige Leuchtstofflampen T5
25. August 2023 nach RoHS
- Lineare Leuchtstofflampen T8
- Lineare Leuchtstofflampen T5
1. September 2023 nach Ökodesign-Verordnung
- Hochvolt-Halogenlampen (G9)
- Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35)
Zeitplan
Ausnahmen und Sonderfälle – welche Leuchtmittel bleiben?
- Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)
Zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen sind nur teilweise oder gar nicht betroffen. Dies sind etwa Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie UV-Lampen, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen.
Wichtige Ausnahmen sind:
- Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
- Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
- Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
- UV-Strahler (> 2mW/klm)
- Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung
Hochdruck-Entladungslampen
Hochdruck-Entladungslampen sind entweder Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen.
- Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) werden wegen ihrer geringen Farbwiedergabe (Farbwiedergabeindex ≤ 70) in Innenräumen seit vielen Jahren nicht mehr eingesetzt. Seit 2015 ist ihr Inverkehrbringen in Europa nicht mehr erlaubt (s. Tabelle unten).
- Sie sind durch leistungsfähigere Halogen-Metalldampflampen (HQI) nahezu vollständig ersetzt worden. Diese kommen hauptsächlich bei Hallenbeleuchtung, Außenbeleuchtung und Straßenbeleuchtung zum Einsatz. Seit 13. April 2017 gelten strengere Mindestwerte in Bezug auf Energieeffizienz und Lebensdauer. Auch Vorschaltgeräte für Entladungslampen bekamen höhere Effizienzgrenzwerte.
- Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV, HS) zeichnen sich durch eine sehr hohe Lichtausbeute aus. Sie werden meist in der Außenbeleuchtung und in hohen Hallen verwendet, wo ihre geringe Farbwiedergabe toleriert werden kann. Einige Leistungsstufen werden nach RoHS ab 24. Februar 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht, wenn sie einen bestimmten Quecksilberanteil übersteigen. Dazu zählen die Wattagen 250 und 400 W.
Rückblick auf die Auslaufmodelle
Lampen, die bereits von der Ausphasung betroffen sind, werden in Europa seit dem jeweiligen Stichtag nicht mehr in den Verkehr gebracht. Gleichwohl werden Lagerbestände weiterhin verkauft, und bereits erworbene Leuchtmittel dürfen auch verwendet werden.
Stichtag | Lampe |
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01.09.2009 | Glühlampen > 75 W | |
01.09.2010 | Glühlampen > 60 W | |
01.09.2011 | Glühlampen > 25 W | |
01.09.2012 | Glühlampen ≤ 25 W | |
13.04.2015 | Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) |
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01.09.2016 | Hochvoltstrahler 230 V | |
01.09.2018 | Hochvolt-Halogenlampen | |
01.09.2021 | Leuchtstofflampen T2 | |
01.09.2021 | Leuchtstofflampen T12 | |
01.09.2021 | Kompaktleuchtstofflampen EVG (E14, E27 etc.) | |
01.09.2021 | Hochvolt-Halogenlampen linear | |
01.09.2021 | Niedervolt-Halogenlampen | |
25.02.2023 | Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät | |
25.02.2023 | Kreisförmige Leuchtstofflampen T5 | |
25.08.2023 | Lineare Leuchtstofflampen T5 | |
25.08.2023 | Lineare Leuchtstofflampen T8 |