Licht und Umwelt

Nicht nur Licht, auch Produkte für die künstliche Beleuchtung haben Auswirkungen auf unsere Umwelt.
 

Umweltverträglichkeit ist ein wichtiges Qualitätskriterium für die Hersteller von Leuchten, Lampen und Betriebsgeräten. Umweltschonende Produktionsprozesse, energieeffiziente Produkte und intelligente Lichtmanagementsysteme gehören dazu. Moderne Beleuchtungstechnik ist sparsam und bietet mehr Lichtkomfort – zum Wohl von Mensch und Umwelt.

Die Europäische Union (EU) hat Anforderungen definiert, die dem Schutz der Umwelt dienen. Sie setzt dabei vier Schwerpunkte:

  • Klimaschutz (CO2-Reduktion),
  • Natur und biologische Vielfalt,
  • Umwelt und Gesundheit,
  • nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Abfallwirtschaft.

Informationen über das umfängliche und immer wieder aktualisierte Regelwerk fassen die EU-Internetseiten zusammen. Die gemeinschaftlich beschlossenen Anforderungen werden in nationale Regelungen umgesetzt. Beispiele dafür sind die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Ökodesign-Verordnung 2019/2020. Sie formulieren die Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy-related Products, ErP) und sind Basis für die Ausphasung ineffizienter Lichtquellen im europäischen Markt. Darüber hinaus sind die Regelungen ein Baustein, um die ehrgeizigen Ziele des European Green Deal zu erreichen: Die EU strebt für ihre 27 Mitgliedstaaten Klimaneutralität bis 2050 an. Im Sinne der Circular Economy verlangt die Ökodesign-Verordnung zudem eine bessere Austauschbarkeit von Lichtquellen. Auf Basis der EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) werden ab 2023 stufenweise keine quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen mehr in den Verkehr gebracht.

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