DIN EN 1838:2025-03 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen"
Zusammenfassung der Norm
DIN EN 1838:2025-03 legt die lichttechnischen Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme fest. Dazu gehören auch adaptive Sicherheitsbeleuchtungsanlagen für Bereiche oder Gebäude, die solche Systeme erfordern. Die Norm ist grundsätzlich in Gebäuden und Bereichen anzuwenden, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind.
Sicherheitsbeleuchtung ist eine Unterkategorie der Notbeleuchtung. Sie umfasst die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung sowie Antipanikbeleuchtung.
Die überarbeitete Fassung von 2025-03 beinhaltet folgende Änderungen und Ergänzungen:
- Erweiterte Begriffsdefinitionen, unter anderem für adaptive Notbeleuchtung
- Festlegungen zu Randbereichen von Rettungswegen
- Anforderungen an spezifische Bereiche, unter anderem Schwimmbäder und Sanitärräume
- Neuer informativer Anhang A zu Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit (übereinstimmend mit DIN EN 50172:2024-10, Anhang A)
- Weiterer informativer Anhang B zu Vor-Ort-Messungen (übereinstimmend mit DIN EN 50172:2024-10, Anhang B)
- Neuer informativer Anhang C zur räumlich begrenzten Beleuchtung
Kurz-Info zur DIN EN 1838
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich, wenn die Stromversorgung der Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Sie wird von einer von der allgemeinen Stromversorgung unabhängigen Stromquelle für Sicherheitszwecke versorgt.
Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Menschen, im Ernstfall Gebäude oder Bereiche gefahrlos zu verlassen. Zudem erlaubt sie es, Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen zu finden und zu bedienen, potenziell gefährliche Arbeitsabläufe sicher zu beenden und Panik zu vermeiden. Um diese Schutzziele zu erreichen, müssen Rettungswege und die folgenden hervorzuhebenden Stellen beleuchtet und entsprechend gekennzeichnet werden:
- nahe jedem Notausgang;
- nahe jedem letzten Notausgang außerhalb des Gebäudes und bis zu einem sicheren Bereich;
- nahe jeder Niveauänderung;
- an Richtungsänderungen, wenn die Richtung des Rettungsweges unklar ist;
- nahe Treppen, um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten;
- nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle (vertikale Beleuchtungsstärke mindestens 5 lx);
- nahe jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung (vertikale Beleuchtungsstärke mindestens 5 lx);
- nahe Flucht- und Rettungsplänen (vertikale Beleuchtungsstärke mindestens 5 lx);
- nahe jeder Sicherheitseinrichtung für Menschen mit Behinderung (zum Beispiel Rettungsstühle, temporäre Schutzbereiche, Evakuierungsaufzüge usw.) mit einer vertikalen Beleuchtungsstärke von mindestens 5 lx;
- an jeder Kreuzung der Flure und Gänge;
- Flure vor Personenaufzügen bis zum nächstgelegenen Rettungsweg;
- nahe der Stelle, an der ein Alarmruf aus einer Personenaufzugskabine sowie deren Rettungseinrichtungen aufläuft;
- nahe Einrichtungen zur Entriegelung elektronisch verschlossener Türen (zum Beispiel Türterminals) mit einer vertikalen Beleuchtungsstärke von mindestens 5 lx.
„Nahe" heißt maximal zwei Meter Abstand in der Horizontalen
Darüber hinaus sind folgende besondere Bereiche mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszustatten:
- Toilettenanlagen und Umkleideräume sowie Duschkabinen in diesen Bereichen
- Behindertentoiletten
- Alarmeinrichtungen in Behindertentoiletten (vertikale Beleuchtungsstärke mindestens 5 lx);
- Öffentliche Hallenbäder: auf der Wasseroberfläche sowie an den Beckenumgängen und den Zuwegen zu Sprungbrettern und Rutschen. Die Norm empfiehlt dazu eine Erhöhung der horizontalen Beleuchtungsstärke auf mindestens 5 lx.
- Elektrische Betriebsräume*
*Sofern elektrische Betriebsräume als Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung eingestuft sind, gelten für diese Arbeitsplätze höhere Werte der Beleuchtungsstärke.
Beiblatt 1 zur DIN EN 1838:2019-11 – Gültigkeit und weitere Anwendung
Zur mittlerweile zurückgezogenen Vorgängerversion DIN EN 1838:2019-11 existiert ein ergänzendes Beiblatt (DIN EN 1838 Beiblatt 1:2018-11), das Erläuterungen und Anwendungshinweise enthält.
Die Neufassung der DIN EN 1838:2025-03 ersetzt diese Ausgabe mit einer Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2027. Für Projekte, die sich in der Planung oder Errichtung befinden, können jedoch weiterhin DIN EN 1838:2019-11 und somit auch das vorgenannte Beiblatt angewendet werden.
Für die aktuelle DIN EN 1838:2025-03 ist derzeit kein Beiblatt verfügbar (Stand: Juli 2025).