Fotobiologische Sicherheit

Jeder kennt das: Ein direkter Blick in die Sonne lässt uns unwillkürlich die Augen schließen, oder wir wenden uns ab. Wir haben schon als Kind gelernt, dass dies ungesund ist und die Augen schädigen kann. Ein Blick in künstliche Lichtquellen ist ebenso unangenehm.


Es besteht die Gefahr, dass bei einem direkten Blick in die Lichtquelle die vorhandene Blaulichtstrahlung und die, teils auf kleinster Fläche hochkonzentrierte, Leuchtdichte die Augen schädigen. Daher ist die fotobiologische Sicherheit von Lichtquellen zu prüfen. Gegebenenfalls sind Maßnahmen wie die Kennzeichnung von Produkten der Risikogruppe 2 und entsprechende Hinweise in der Montageanleitung nötig. Betreiber oder Anwender müssen die Sicherheitshinweise beachten und einhalten.

Blaulichtgefährdung

Unter Blaulichtgefährdung versteht man das potenzielle Risiko einer fotochemischen Schädigung der Netzhaut, ausgelöst durch Strahlung (bevorzugt im Wellenlängenbereich zwischen 400 Nanometer und 500 Nanometer). Als Faustregel gilt: Je kälter das Licht, umso höher der Blauanteil in der Strahlung, der bei längerer Einwirkzeit der Netzhaut schaden kann. Bei der Beurteilung der fotobiologischen Gefährdung durch optische Strahlung unterscheidet man verschiedene Wellenlängenbereiche (UV-, sichtbare und IR-Strahlung). Das Hauptaugenmerk liegt auf der Eindringtiefe in das menschliche Gewebe. Besonders Haut und Augen sind betroffen, da optische Strahlung nicht tief ins Gewebe eindringt.

UV- und IR-Strahlung werden bereits von äußeren Gewebeschichten absorbiert. Die Gefährdung und die angegebenen Grenzwerte sind abhängig von der erzeugten Beleuchtungsstärke einer Lichtquelle oder Leuchte, nicht von ihren Abmessungen.

Ein zufälliger, kurzer Blick in eine Lichtquelle stellt noch keine Gefahr dar. Der Lidschlussreflex verhindert, dass eine möglicherweise schädliche „Blaulichtdosis“ erreicht wird.

Gefährdungsarten der Risikogruppen

Für alle Gefährdungsarten existieren Messverfahren und Grenzwerte zur Strahldichte oder Bestrahlungsstärke. Leuchtmittel werden in Risikogruppen (RG) der Stufen 0 bis 3 eingeteilt. LED erreichen die Klassen 0 bis 1. 

RG0 Kein Risiko: keine Gefahr der Schädigung des Auges, auch nicht bei dauerhaftem Blick in Richtung der Lichtquelle (unbegrenzte Expositionsdauer).
RG1 Geringes Risiko: Eine Schädigung des Auges tritt nicht ein, auch nicht bei starrem Blick in Richtung der Lichtquelle mit begrenzter Dauer (begrenzte Expositionsdauer).
RG2 Mittleres Risiko: Eine Schädigung des Auges wird durch die natürliche Schutzreaktion vermieden. Lichtquellen müssen mit einem Warnhinweis (siehe Grafik Tabellenanfang) versehen werden.
RG3 Hohes Risiko: Schon ein kurzer Blick in die Lichtquelle kann das Auge schädigen. Solche Leuchtmittel sind nicht zulässig.

Normen

  • Nach der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (NSR/LVD), darf der Mensch durch Strahlung nicht geschädigt werden.
  • Die EU-Richtlinie 2006/25/EG (Schutz vor künstlicher optischer Strahlung) definiert „Mindestanforderungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit bei der Exposition mit künstlicher optischer Strahlung“.
  • In der Norm DIN EN 62471 werden die Risikoklassen von Lichtquellen beschrieben.

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