BMUV fördert LED-Beleuchtung

Für eine Fortführung und vor allem Anpassung der Förderung von LED-Innenbeleuchtung und -Außenbeleuchtung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben sich im Rahmen der LED-Leitmarktinitiative neben ZVEI auch Vertreter der Kommunen ausgesprochen. Die Richtlinie wurde 2022 novelliert und gilt bis 31. Dezember 2027.

 

Wer wird gefördert? 

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
  • Im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Contractoren

Was wird gefördert?

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen

Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 Prozent nachgewiesen.

Förderhöhe

  • Zuschüsse von 20 bis 40 Prozent
  • Zusätzliche Zuschüsse von 15 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus den Braunkohlerevieren
  • Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro
  • Kommunaler Zusammenschluss möglich

Die Richtlinie beinhaltet detaillierte Informationen zu Förderquoten, Förderfähigkeit, Fördersummen und mehr.

Foto: licht.de/Zumtobel

Antragsfrist

Ganzjährig bis 31. Dezember 2027

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