Hauptverkehrsstraßen

Nachts vom Flugzeug aus gut zu erkennen, durchziehen Hauptverkehrsstraßen unsere Städte wie Adern den menschlichen Körper. Eine gute Beleuchtung ist hier vor allem im Hinblick auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefordert.


Der Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen, Verbindungs- und Sammelstraßen sowie in geschlossenen Ortschaften ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass es viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer gibt: Da ist das Schulkind, das auf den Bus wartet, der Arbeitnehmer, der im Auto oder mit dem Zweirad auf dem Weg zur Arbeit ist, und der Lkw, der die Supermärkte mit frischen Waren beliefert. Sie alle sind darauf angewiesen, dass Straßen, Radwege und Bürgersteige gut beleuchtet sind, um von den anderen Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen zu werden und selbst Objekte und Hindernisse frühzeitig und sicher zu erkennen.

Beleuchtungsaufgaben definieren

Für die Ermittlung und Berechnung einer guten und normgerechten Beleuchtung sind vielfältige Kriterien zu beachten. Wird der Straßenraum beispielsweise von allen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrern, Fahrradfahrern und Fußgängern gemeinsam benutzt , muss die Beleuchtung anders bewertet und ausgeführt werden, als wenn Fahrradweg und Bürgersteig getrennt sind.

Für eine normgerechte Lichtplanung muss zunächst überprüft werden, welche besonderen Merkmale und Gegebenheiten vorliegen, damit die lichttechnischen Anforderungen korrekt definiert werden können. Dazu sind u. a. folgende Fragen zu klären, die für verschiedene Straßenkategorien in DIN 13201-1 aufgeführt werden:

  • Was ist die maximal zulässige Geschwindigkeit?
  • Gibt es eine Trennung der Richtungsfahrbahnen?
  • Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen?
  • Wer sind die Hauptnutzer?
  • Wie hoch ist die Leuchtdichte der Umgebung?
  • Behindern parkende Fahrzeuge die Sicht?
  • Wie schwierig ist die Fahraufgabe?
  • Gibt es Konfliktzonen?

Beleuchtungsstärke ermitteln

Da die Leuchtdichte in Konfliktzonen, gekrümmten oder kurzen Straßenabschnitten nicht bewertet werden kann, werden hier ersatzweise die mittlere Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit herangezogen. Maßgeblich ist jeweils die Beleuchtungsklasse mit vergleichbarem Beleuchtungsniveau nach DIN 13201-1.

Für höhere lichttechnische Anforderung bietet DIN 13201-1 eine detaillierte Auswahlmatrix an, mit der das notwendige Beleuchtungsniveau ermittelt werden kann. Diese Tabelle geht von der Grundannahme „normale Verhältnisse" aus. Komplexere Fahraufgaben (= Sehaufgaben) – z. B. durch „seiten-wechselnde Parkbuchten mit analoger Fahrstreifenführung" oder „kurviger Straße mit Steigung" – erfordern ein höheres Beleuchtungsniveau.

Helligkeit und Gleichmäßigkeit

Das lichttechnische Bewertungskriterium für Hauptverkehrsstraßen ist, vom Standort des Betrachters aus gesehen, die Fahrbahnleuchtdichte. Sie ist abhängig von der Position der Leuchten, dem Lichtstrom der Leuchtmittel, der Lichtstärkeverteilung sowie den Reflexionseigenschaften der Straßenoberfläche. Wichtig für die Qualität der Straßenbeleuchtung sind außerdem Längs- und Gesamtgleichmäßigkeit der Beleuchtung sowie eine ausreichende Blendungsbegrenzung.

Das Helligkeitsniveau angrenzender Rad- und Fußwege muss der Fahrbahnhelligkeit der Straße angepasst sein, um eine Gleichmäßigkeit der Beleuchtung zu gewährleisten. Bei Straßen ohne angrenzende Verkehrsflächen sorgt ein ausgewogenes Verhältnis zur Umgebungs-Beleuchtungsstärke für eine bessere räumliche Orientierung.

Bewertungskriterien für Hauptverkehrsstraßen

Für Hauptverkehrsstraßen, Verbindungs- und Sammelstraßen gilt nach DIN 13201-1:

  • Lichttechnisches Bewertungskriterium ist die mittlere Fahrbahnleuchtdichte. In Konfliktzonen, gekrümmten oder kurzen Straßenabschnitten werden ersatzweise die mittlere Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit herangezogen.
  • Erforderlich ist, je nach örtlicher Situation, eine mittlere Leuchtdichte von 0,3 bis 2 Candela/m².   
  • DIN 13201-1 enthält eine ausführliche Auswahlmatrix für höhere lichttechnische Anforderungen.
  • Rand- und angrenzende Bereiche der Fahrbahn (z. B. Rad- und Gehwege) müssen eine ausreichende Beleuchtungsstärke, abhängig von der Fahrbahnleuchtdichte, aufweisen.
  • Grenzen keine Verkehrsflächen an die Fahrbahn an, muss auf ein ausgewogenes Beleuchtungsstärkeverhältnis zur Umgebung geachtet werden.
  • Ergänzend sind weitere Parameter, wie z. B. die Gesamt- und die Längsgleichmäßigkeit sowie die Schleierleuchtdichte, zu berücksichtigen.

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