Sanierungsoptionen für eine neue Beleuchtung

Technik von gestern verträgt sich nicht mit den aktuellen Anforderungen an Lichtqualität und Energieeffizienz. Für eine erfolgreiche Sanierung gibt es unterschiedliche Optionen.


Die Investition in eine neue, effiziente Beleuchtung reduziert die jährlichen Betriebskosten (Energie und Wartung) und erhöht den Nutzerkomfort. Häufig lässt sich schon mit einfachen Sanierungsmaßnahmen eine Verbesserung erzielen.

Beste Sanierung: „Neu“ gegen „Alt“

In der Regel ist der Austausch „Neu“ gegen „Alt“ die beste Art der Sanierung. Möchten Bauherren und Investoren aus Kostengründen zunächst nur einzelne Komponenten austauschen, kann dies nur eine Übergangslösung sein, und es muss mit Bedacht vorgegangen werden: Es gibt Umrüstsätze (Konversions-Set mit Betriebsgeräten und neuen Lichtquellen) und Retrofit-Lampen. Nicht alle Sets halten, was sie versprechen. Der Austausch durch eine Retrofit-Lampe ist die bessere Lösung, denn dann übernimmt der Hersteller die Gewährleistung. Hinweise geben ZVEI und VDE in ihrer Schrift „Hinweise zum Einsatz von LED-Lampen als Alternative zu zweiseitig gesockelten Leuchtstofflampen in Leuchten“. 

Beim Tausch ändert sich häufig die Lichtverteilung. Mit der Folge, dass angegebene Werte für Beleuchtungsstärke oder Blendungsbegrenzung abweichen. Hier empfiehlt sich die lichttechnische Berechnung. In der Praxis ist dies aber schwierig, weil nur die Lampe mit der Leuchte zusammen die Lichtverteilung ergibt und keine Labormessergebnisse existieren. Alternativ bietet sich die Bemusterung an: Die Beleuchtungsstärke kann auf diese Weise einfach gemessen werden, es ist nur der Wartungsfaktor zu berücksichtigen. Das Messergebnis muss demnach um den Wartungsfaktor höher sein. Die Messung der Leuchtdichte ist nur mit Spezialinstrumenten möglich und kommt daher eher selten vor. Die Entscheidung muss im Einzelfall und vor Ort getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsstättenregeln und normativen Vorgaben auch nach der Umrüstung erfüllt werden.

Vorsicht bei Umbauten

Umbauten sind sicherheitstechnisch oft bedenklich. Deshalb gilt: Eine Nachrüstung in Eigenverantwortung ist immer eine bauliche Veränderung des Originals – mit der Folge, dass die Leuchte etwa ihre VDE-Zeichengenehmigung verlieren kann. In diesem Fall ist der Betreiber der Anlage dann für deren Sicherheit verantwortlich. Einzige Ausnahme: der fachgerechte Einbau von Austauschmaterial, das der Leuchtenhersteller zugelassen hat.

Vier Sanierungsstufen

Generell sind vier Sanierungsoptionen möglich – und mit jeder Stufe wachsen Lichtqualität und die mögliche Energieeinsparung. Dies sind:

  • 1:1 Lampenwechsel (z. B. auf effiziente LED-Retrofit-Lampen)
  • 1:1 Leuchtenwechsel
  • Leuchtentausch auf Basis einer Neuplanung (im besten Fall werden nach der Sanierung weniger Leuchten benötigt)
  • Leuchtentausch in Verbindung mit einem Lichtmanagementsystem nach einer Neuplanung

Option 1: Der 1:1 Lampenwechsel

Die einfachste Form der Sanierung besteht darin, vorhandene Leuchten mit neuen, effizienteren Leuchtmitteln auszustatten. Ein Lampenwechsel sollte spätestens immer dann erfolgen, wenn

  • Lampen ausfallen,
  • flackern,
  • schlecht starten oder
  • die Beleuchtungsqualität zu wünschen übrig lässt.

Zu beachten sind auch europäische und deutsche Effizienzvorgaben: Die neue Ökodesign-Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission, gültig ab 1. September 2021, setzt noch höhere Maßstäbe an den Energieverbrauch von Lichtquellen. So sind etwa Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, sogenannte Energiesparlampen, und T8 Linear ab 1. September 2023 betroffen. Ein Wechsel zu effizienten LED-Systemen ist daher zu empfehlen.
 
Sinnvoll ist zudem ein regelmäßiger Gruppenwechsel der Leuchtmittel, bevor diese das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Ein Gruppenwechsel empfiehlt sich vor allem in Räumen mit erhöhtem Wartungsaufwand, wie etwa in hohen Hallen und Treppenhäusern oder an Arbeitsplätzen, die im Mehrschicht-Betrieb genutzt werden.

Tipps für den Lampenwechsel

  • Bei höheren Lichtströmen muss die Blendungsbegrenzung sichergestellt sein.
  • Ihre Lichtfarbe soll zum Anwendungsbereich passen.
  • Die für die Anwendung erforderliche Farbwiedergabe-Stufe muss sichergestellt sein.

Nur einzelne Lampen auszutauschen, ist nicht empfehlenswert. Die Lichtfarbe entspricht dann zwar den übrigen Lampen, die Unterschiede in der Helligkeit ergeben jedoch verschiedene Beleuchtungsstärken und erwecken einen unruhigen Raumeindruck.

Tücken beim Lampenersatz

Leuchtstofflampen werden meist durch zweiseitig gesockelte LED-Lampen mit Sockel G13 ersetzt. Sie sind entweder erhältlich als Retrofits oder als Konversions-Lampen. Bei der Retrofit-Variante wird die Leuchtstofflampe durch eine LED-Lampe ersetzt. Der Hersteller gibt an, ob auch der vorhandene Starter gewechselt werden muss. Wird er getauscht, ist ein Schild im Inneren der Leuchte anzubringen, das auf die neue LED-Lichtquelle hinweist.

Bei der Konversions-Variante werden nicht nur Leuchtstofflampe und Starter ausgetauscht, es sind auch technische Eingriffe in der Leuchte notwendig, beispielsweise werden Betriebsgeräte und/oder die Innenverdrahtung ersetzt. Diese Umrüstung darf nur durch Fachpersonal durchgeführt werden, das dann auch die sicherheitstechnische Verantwortung trägt. An jeder umgebauten Leuchte müssen Prüfungen erfolgen, um die Sicherheit nachzuweisen. Die Leuchte ist mit einem neuen Typenschild zu versehen.   

LED-Retrofits eröffnen neue lichttechnische Möglichkeiten; sie weichen in ihren Merkmalen indes von Leuchtstofflampen ab. Das kann dazu führen, dass sich Eigenschaften der Beleuchtungsanlage ändern. Deshalb sollte der Betreiber überprüfen und sicherstellen, dass die normativen und lichttechnischen Gütemerkmale – Beleuchtungsstärke, Energieeffizienz, Lichtfarbe und Farbwiedergabe – eingehalten werden.


Option 2: Ein 1:1 Leuchtenwechsel

Der reine Austausch vorhandener Leuchten ist sinnvoll, wenn bei nur begrenzten Budgets ohne großen baulichen Aufwand Energie gespart werden soll. Solche Maßnahmen können bei Anbau- und Pendelleuchten ohne Änderungen an der Decke umgesetzt werden. Einbauleuchten sollten den Deckenöffnungen entsprechen.

Tipps für den Leuchtenwechsel

  • Die neuen Leuchten sollten die gleichen Lichtverteilungen wie die Altleuchten haben.
  • Die Beleuchtungsstärke muss mindestens die Normvorgaben erfüllen und um den Wartungsfaktor zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme höher sein. Der Nettolichtstrom sollte demjenigen der Altleuchten entsprechen. (Anders als bei Leuchtstofflampen, bei denen sich der Nettolichtstrom der eingesetzten Lampen mit dem Leuchtenwirkungsgrad multipliziert, wird bei LED-Leuchten nur der Leuchtenlichtstrom angegeben.)
  • Neue Einbauleuchten müssen in ihren Abmessungen den Vorgänger-Leuchten entsprechen.
  • Die Leuchten müssen elektrotechnisch kompatibel sein.

Der Austausch alter Leuchten und Lampen auf neue LED-Leuchten kann bereits gut 50 Prozent Energie einsparen. Dies resultiert aus der höheren Lichtausbeute sowie durch optimierte Reflektoren und Optiken.

Achten Sie darauf, bei einer Umrüstung ausschließlich auf Produkte zu setzen, die der Hersteller für den Betrieb in der entsprechenden Anlage freigibt. Im Zweifelsfall ist es ratsam, beim Produzenten nachzufragen.


Option 3: Leuchtentausch mit professioneller Planung

Die bessere Energieeinsparung ergibt sich, wenn eine neue Anlage professionell mit speziellen Berechnungsprogrammen für die Beleuchtung geplant wird. Nur dann lassen sich die lichttechnischen Möglichkeiten neuer Leuchten energetisch nutzen.

In Fluren können sich aus Computerplanungen beispielsweise größere Längsabstände ergeben, sodass gegenüber der Altanlage weniger Leuchten gebraucht werden. Dieses Verfahren sollte immer dann gewählt werden, wenn die Raumdecke saniert wird.

Option 4: Leuchtentausch mit Lichtmanagementsystem und Lichtplanung

Die höchste Einsparung und mehr Komfort erzielt eine Planung mit Lichtmanagement. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit dem GebäudeEnergieGesetz (GEG) den Einsatz von Lichtmanagementsystemen in vielen Bereichen (etwa Verkehrsflächen mit langen Abwesenheiten) zur Referenztechnologie und damit zum Mindeststandard erklärt. Werden sowohl Präsenzkontrolle und Tageslichtregelung integriert, können gegenüber einer Altanlage bis zu 80 Prozent Energie und damit Stromkosten gespart werden – bei nachhaltig besserer Lichtqualität und hohem Nutzerkomfort.

Tageslichtregelung und Dimmer

Ist eine Tageslichtregelung vorgesehen, sind dimmbare Vorschaltgeräte Pflicht. Diese haben meistens eine DALI-Schnittstelle. Dimmbare Masterleuchten mit einem integrierten Lichtmanagementsystem und ebenfalls dimmbare Tochterleuchten werden über zusätzlich zu verlegende zweiadrige Steuerleitungen miteinander verbunden. Sinnvoll sind Offset-Funktionen der eingesetzten Systeme. Sie steuern fensternahe und Leuchten in der Raumtiefe unterschiedlich an. Der neue funkvernetzte Standard benötigt keine Verkabelung.                                                                                                      

Über weitere Funksysteme können ebenfalls Anwesenheit und Tageslicht in bestehenden Beleuchtungsanlagen gesteuert werden, ohne dass eine zusätzliche Leitungsinstallation notwendig ist. Wird Sensorik eingesetzt, ist bei der Planung die Inbetriebnahme und Einregulierung der Anlage von besonderer Bedeutung. Dies gilt etwa für den Erfassungsbereich der Sensoren.

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